Brandgefahren der Winterzeit: Wann zahlt die Versicherung bei einem Brandschaden?

Sobald es draußen nass, kalt und ungemütlich wird, kommt die Zeit der Kerzen. Folglich werden besonders in den Wintermonaten vermehrt Brände gemeldet. Doch welche Arten von Brandschäden gibt es eigentlich und wann zahlt die Feuerversicherung der Haushaltspolizze? Feuer kann mit einem Schlag alles zerstören was Ihnen lieb und teuer ist. Da sollten Sie über alle Ausnahmen Bescheid wissen!

Viele Versicherte gehen fälschlicherweise davon aus, dass die Haushalts- oder Gebäudeversicherung bei einem Feuer, sofern man dieses nicht selbst gelegt hat, immer Schadensersatz leistet. Ja, Brandschäden am beweglichen Wohnungsinhalt zahlt grundsätzlich die Haushaltsversicherung. Sind Gebäudebestandteile betroffen, kommt normalerweise die Gebäude- bzw. Eigenheimversicherung dafür auf.

Wenn da aber nicht der Begriff „Grobe Fahrlässigkeit“ wäre. Gerade bei Brandschäden ist dies ein beliebter Ablehnungsgrund von Versicherungen. Und zwar dann, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich das Feuer nicht ganz alleine verbreitet hat oder dieses hätte verhindert werden können. Ob bei einem Brandschaden grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im Einzelfall häufig schwer zu entscheiden. Grundsätzlich gilt: offenes Feuer oder eingeschaltete Herdplatten sind Gefahrenquellen, auf die man ständig ein Auge haben muss. Auch Kinder sollte man damit nicht alleine im Raum lassen.

Unterschätzte Brandgefahren, die im Schadenfall häufig als grob fahrlässig gelten

  • Kerzen: Beherzigen Sie den Rat von Omi und lassen Sie keine Kerzen unbeaufsichtigt – auch nicht für kurze Zeit. Dies gilt natürlich auch für andere offene Feuerstellen (z.B. Kamin) oder Spritzkerzen.
  • Lichterketten und Kabel: Häufig unterschätzt wird auch die Brandgefahr, die von elektronischen Lichterketten ausgeht. Brände können zum Beispiel durch fehlerhafte Netzteile ausgelöst werden. Verlängerungskabeln sollten nie unter Teppichen verlegt werden.
  • Feuerwerk in der Silvesternacht: Damit fremde oder auch Ihre eigenen Raketen keinen Brandschaden anrichten, schließen Sie alle Fenster, Balkontüren, Jalousien oder Rollläden und räumen Sie zusätzlich alle leicht brennbaren Gegenstände von Balkon, Terrasse und aus dem Garten.
  • Fettbrand in der Küche: Lassen Sie heißes Fett auf dem Herd nie unbeaufsichtigt!
  • Haushaltsgeräte: Stellen Sie Kaffeemaschinen, Trockner, Wasserkocher etc. nie auf brennbare Unterlagen oder in der Nähe von brennbaren Gegenständen ab.
Weitere unterschätzte allgemeine Gefahren im Haushalt finden Sie hier.
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LAMIE TIPP:

Achten Sie darauf, dass in Ihrer Haushaltsversicherung grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

Richtiges Handeln bei einem Brand

Als Versicherter sind Sie verpflichtet, den Schaden so gut es geht zu begrenzen (Schadenminderungspflicht). Das heißt, sofort die Feuerwehr zu alarmieren und zu versuchen, den Brand bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte selbst zu minimieren. Das aber nur, wenn Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr begeben. Den Schaden müssen Sie umgehend bei der Versicherung melden.

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Begrifflichkeiten und häufige Ausnahmen

Des Weiteren gibt es noch Schäden, die zwar mit Feuer und dessen Wärmeeinwirkung zu tun haben, jedoch kein Brand entstanden ist oder dieser noch verhindert werden konnte. Hier machen Versicherungen weitestgehend Ausnahmen.

Sengschäden

Sengschäden entstehen durch Wärmewirkung ohne Flammenbildung, wie zum Beispiel Schäden an Möbeln durch herabfallende Glut oder schmorende Kabeln. Bei den meisten Haushalts- oder Eigenheimversicherungen sind Sengschäden nicht automatisch gedeckt, da es sich meist nur um eine optische Beeinträchtigung handeln (z.B. angeschwärzter oder verkohlter Schrank). Typische Beispiele von Sengschäden sind Schäden durch brennenden Tabak und Tabakprodukte, Heizmaterial, durch Bügeln oder Trocknen.

Verpuffung

Verpuffungsschäden entstehen durch eine plötzliche Ausdehnung von Gasen oder Dämpfen in Kaminen, Kachelöfen oder anderen luftdicht verschließbaren Öfen. Die mögliche Konsequenz sind Brüche oder Risse am Ofen oder den angeschlossenen Rohren bzw. dem Kamin. Achtung: Dabei handelt es sich nicht um eine Explosion, was in der Regel in jeder Haushaltsversicherung versichert ist. Gute Versicherungen decken auch Schäden durch Verpuffung, meist muss man solche Schäden jedoch extra mitversichern.

Verrußung

Verrußungsschäden sind oft die Folge von Schäden durch Feuer und Verpuffung wie z.B. Rußspuren in den Wohnräumen durch einen Riss im Kamin. Bei LAMIE ist Feuer gleich Feuer. Deshalb sind in der LAMIE Haushalts- und Eigenheimversicherung Sengschäden sowie Schäden durch Verkohlung, Verußung und Verpuffung versichert.

Nutzfeuer

Nutzfeuerschäden entstehen, wenn Dinge bewusst einem Feuer oder dessen Wärme ausgesetzt werden, um dieses zu nutzen (z.B. Wäsche wird zum Trocken in der Nähe eines Feuers aufgehängt). In der Regel sind solche Schäden in der Haushaltsversicherung ausgeschlossen.

Mit dieser Übersicht können Sie Ihre Polizze auf relevante Ausnahmen prüfen und so „feuerfest“ machen. Checken Sie folgende Punkte oder fragen Sie Ihren Versicherungsberater danach:

  • Grobe Fahrlässigkeit
  • Sengschäden
  • Verrußung
  • Verpuffung

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

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Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

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Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

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Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

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Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

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Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.