Endlich wieder heiraten – Was ist nun erlaubt in Österreich?
Teil 2 unserer Erfolgsstorys aus der Schadenbearbeitung
- 23.02.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Die gute Nachricht ist: ab 1. Juli darf in Österreich endlich wieder geheiratet werden! Unter welchen Voraussetzungen die Hochzeitsfeier gemäß der österreichischen Bundesregierung stattfinden kann, haben wir hier exklusiv für euch zusammengefasst.
Wie viele Personen dürfen´s denn sein?
Szenario 1: Maximal 100 Gäste
Szenario 2: 101 – 500 Gäste
- Als Verantwortliche der Zusammenkunft müsst ihr die Hochzeitsfeier spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch via eine Web-Applikation oder via E-Mail. Ihr müsst dabei folgendes angeben:
- Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen
- Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
- Zweck der Zusammenkunft
- Anzahl der Teilnehmer
- Weiters müssen eure Gäste einen sogenannten „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“, besser bekannt als „3G-Nachweis“ erbringen und dabeihaben. Mehr Infos zu den 3G-Regeln findet ihr hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
- COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept: Außerdem müsst ihr einen Beauftragten aussuchen und ein Präventionskonzept verfassen. Das Konzept müsst ihr bei der Anmeldung nicht mitschicken, ihr müsst es aber bei der Hochzeit dabeihaben und bei einer eventuellen Kontrolle durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen können. Mehr Infos zum Präventionskonzept findet ihr hier.
- Die Hochzeit muss eine geschlossene Gesellschaft sein.
Szenario 3: Mehr als 500 Gäste
Die Regeln, die bei 101 – 500 Personen gelten, gelten auch bei mehr als 500 Gästen. Es gibt jedoch einen Unterschied bezüglich der Meldung bei der Behörde: Ab 501 Gästen reicht eine bloße Meldung nicht mehr aus. Ihr müsst die Hochzeitsfeier durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewilligen lassen. Außerdem muss das Präventionskonzept im Zuge der Meldung vorgelegt werden. Die Behörde hat nach der Meldung durch euch zwei Wochen Zeit die Hochzeitsfeier zu genehmigen. Unser Tipp ist daher: Meldet eure Feier also bald genug an!
Wir haben euch hier noch einmal übersichtlich die Vorschriften zusammengefasst:
Und weiter?
Grundsätzlich könnt ihr die zugehörigen Rechtsgrundlagen, nämlich die 2. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, hier oder unter www.ris.bka.gv.at einsehen. Hochzeitsfeiern fallen derzeit unter den Begriff „Zusammenkünfte“ und sind in § 12 geregelt.
Diese Vorschriften gelten vorläufig einmal bis 28. Juli 2021. Wie es danach weitergeht und wie die Regeln danach aussehen, können wir euch leider noch nicht sagen.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 23.02.2023
- von Ernst Michael Biberauer
Ernst Michael Biberauer
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