Ehevertrag: Ja oder Nein?

Die wichtigsten Fakten rund um den Ehevertrag

Für Paare, die sich dazu entschlossen haben zu heiraten, gibt es immer viele Dinge zu organisieren: Der große Tag soll gut geplant sein, damit er jedenfalls unvergesslich wird. Bei einer Feier kann aber natürlich auch immer etwas schief gehen. Damit man als Brautpaar dann nicht vor einem finanziellen Chaos steht, haben wir für euch die optimale Absicherung mit unseren Hochzeitsversicherungen. Aber nicht nur für die Hochzeitsfeier selbst bereiten sich Paare vor, sondern auch auf die Zeit danach, also die Ehe selbst, gehört organisiert. Wie regeln wir unsere (gemeinsamen) Finanzen? Wo werden wir wohnen? Eventuelle Kinderplanung? Dies sind zum Beispiel Themen, mit denen sich Paare konfrontiert sehen. Und eine Frage, die sich verlobte Paare auch immer wieder stellen, ist: Brauchen wir einen Ehevertrag? Wir haben für euch dazu das Wichtigste zusammengefasst.

Was ist eigentlich ohne einen Ehevertrag?

„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich das Herz zum Herzen findet.“ Eine Weisheit, die Schiller geprägt hat und nie an Aktualität verloren hat. Denn die gute Nachricht ist: Ohne Scheidung passiert gar nichts. Ein Ehevertrag regelt das, was im Falle einer Auflösung der zivilen Ehe passieren soll. Wenn ihr euch also nicht scheiden lasst, braucht ihr einen Ehevertrag ohnehin nicht. Wenn aber doch, ist die Frage, was dann ist.

Grundsätzlich gibt es rechtlich betrachtet umfassende Regeln und Pflichten für die Ehe und somit auch für eine Scheidung. In Österreich gibt es während der Ehe die sogenannte „Gütertrennung“ bzw. in Deutschland die sogenannte „Zugewinngemeinschaft“. Nach österreichischem Eherecht bedeutet das, dass jeder Ehepartner das vor und während der Ehe erworbene Vermögen behält.

Der sogenannte „Zugewinn“ – das bezeichnet das während der Ehe gemeinsam erworbene Vermögen – wird bei einer Scheidung aber aufgeteilt und somit wird für dieses Vermögen das Prinzip der Gütertrennung durchbrochen. Fairerweise bleibt das in die Ehe eingebrachte bzw. erwirtschaftete Vermögen in einer einvernehmlichen Scheidungssituation bei dem jeweiligen Ehegatten. Gemeinsame Ersparnisse werden auf beide Partner gleich aufgeteilt. Wenn ein Paar einen Kredit aufgenommen hat, muss derjenige die Rückzahlung der Schulden vornehmen, dem das aufgenommene Kapital zur Verfügung steht.

Was bringt dann ein Ehevertrag?

Auch ohne Ehevertrag schließt man mit der standesamtlichen Trauung einen Vertrag mit seinem Ehepartner ab. Die damit einhergehenden Rechte und Pflichten gelten daher ohnehin, auch ohne Vertrag. Daher ist es auch nicht per se naiv keinen Vertrag zu haben.

Ein Ehevertrag kann aber dann Sinn machen, wenn ein Paar der Ansicht ist, dass für sie die gesetzlichen Bestimmungen für den Fall einer Scheidung nicht passend sind. Als Paar findet man beispielsweise, dass das Prinzip der Gütertrennung auch bei einer Scheidung gelten soll. Es können auch gesetzliche Regeln genauer für das Paar ausformuliert und somit konkretisiert werden.

Beispielsweise kann dies sinnvoll sein, wenn einer der beiden Eheleute ein Unternehmen hat. Ohne Ehevertrag kann es nämlich bei einer Scheidung sein, dass die Anteile am Unternehmen (als Vermögen) aufgeteilt werden. Wenn die ehemaligen Eheleute sich nach der Ehe nicht mehr verstehen, kann das, wenn ein Unternehmen im Spiel ist, auch Auswirkungen auf das gesamte Firmenklima haben. Der etwaige Nach-der-Ehe-Streit kann dann im Unternehmen weitergeführt werden. Bei solchen Extremfällen ist daher eine Überlegung für den Was-wäre-wenn-Fall nicht unüblich.

Was kann alles geregelt werden?

Prinzipiell könnt ihr in einem solchen Vertrag bezogen auf das Vermögen einmal alles regeln, was ihr möchtet. Beispielsweise kann die Aufteilung des Vermögens vereinbart werden, oder wer das gemeinsame Zuhause bekommt, wer einen Kredit zurückzahlt etc.
Die Grenze ist, dass es nicht gegen die guten Sitten verstoßen darf. Somit dürfen Regelungen, die einen Partner schwer benachteiligen und/oder existenzbedrohend sind, nicht vereinbart werden. Ein Beispiel dafür ist das Zuhause: Wenn jemand auf die Wohnung oder das Haus angewiesen ist oder ein Kinder da sind darf nicht einfach vereinbart werden, dass diese dann auszuziehen haben. Was auch nicht geregelt werden kann, ist eine Verpflichtung zur Zeugung von Kindern oder auch eine Vereinbarung darüber, dass niemals Kinder aus der Ehe hervorgehen sollen. Eine Vereinbarung über die Obsorge von Kindern kann zwar vereinbart werden, das Gericht kann dann aber bei einer Scheidung, die nicht einvernehmlich ist, trotzdem im Sinne des Kindeswohles anders entscheiden

Aber einer wird da doch immer benachteiligt!

Man muss auch sagen, dass im deutschen Sprachraum ein Ehevertrag tendenziell eher einen schlechten Ruf hat. Eheverträge sind auch eher selten. Annahmen, wie beispielsweise, dass Frauen beziehungsweise der finanziell schwächere Partner mit einem solchen Vertrag benachteiligt werden würden, sind (noch immer) weit verbreitet. Das muss selbstverständlich aber nicht so sein. Denn das Paar kann den Vertrag so gestalten, wie es möchte. Das bedeutet also nicht automatisch eine Benachteiligung eines Partners. Außerdem wird es wahrscheinlich auch leichter sein, dass man den Ehevertrag vor der Trauung abschließt. Denn es gibt keine Pflicht eines Ehepaars, dass man so etwas unterschreiben muss, wenn es der andere Partner möchte. Vor der Ehe, wenn man sich also noch sicher gut versteht, ist es daher sicher am leichtesten alles vertraglich auszumachen. Man sagt auch so schön, dass man Verträge dann machen soll, wenn man sich (noch) gut versteht. Dies trifft auch hier zu.

Also was jetzt: Ja oder Nein?

Wie ihr deutlich sehen könnt, gibt es sowohl ein Für und ein Wider für einen Ehevertag. Jeder Jurist, der mit dem Thema Scheidung zu tun hat, wird euch wahrscheinlich dazu raten. Für den Fall einer Scheidung wird es aus rechtlichen Aspekten wahrscheinlich besser sein. Ein Paartherapeut würde euch jedoch wahrscheinlich eher davon abraten. Denn auf der einen Seite verspricht man sich bei der Hochzeit, dass man zusammenbleiben möchte, bis dass „der Tod uns scheidet“ und zum anderen hat man dann quasi auch einen Plan B, der dieses Versprechen wiederum etwas ad absurdum führt.
Wir können euch daher auf diese Frage leider keine pauschale Antwort geben. So individuell wie jede Beziehung ist, so individuell ist auch die Beantwortung dieser Frage. Daher sollte jedes Paar hierbei für sich die Vor- und Nachteile abwägen. Wenn ihr darüber nachdenkt einen Ehevertrag abzuschließen ist es am besten, wenn ihr euch an einen Anwalt eures Vertrauens wendet, der sich mit diesem Thema gut auskennt.

Am allerwichtigsten ist jedoch,

dass ihr beide miteinander sprecht und euch darüber einig seid, was ihr tun möchtet. Wir können euch daher nur dazu raten, vorab über alle möglichen Eventualitäten in der Ehe zu reden und gemeinsame Lösungen in einem gemeinsamen Gespräch zu finden. Kommunikation ist schließlich bekannterweise auch in einer Ehe der Schlüssel zum Erfolg.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

Sophia

Sophia ist Mitglied des LAMIE Teams und hilft anderen die komplexe Welt des Versicherungsrechts leichter zu verstehen. Daneben liebt sie fremde Länder und Tee in allen nur möglichen Variationen. Für Anregungen, Wünsche oder detaillierte Fragen erreichen Sie Sophia unter blog@lamie-direkt.at.

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