Im Krankenstand: 10 Dinge, die du wissen musst

Ob Grippe, Migräne oder Männerschnupfen – geht es dir nicht gut, ist es besser für die eigene und womöglich auch für die Gesundheit deiner Kollegen, sich krank zu melden. Doch damit der Krankenstand korrekt abläuft und du auch während dieser Zeit Anspruch auf dein Entgelt hast, musst du ein paar Regeln beachten. Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.

1. Sofort bei der Arbeit Bescheid geben

Wenn man sich nicht gut fühlt, ist der erste logische Schritt, sich beim Arbeitgeber unverzüglich krank zu melden – am besten zu Arbeitsbeginn oder noch davor. Je nach firmeninternen Gepflogenheiten kannst du dies via Telefon, E-Mail oder SMS tun. Der Beweisbarkeit halber, empfehlen wir die letzteren beiden Varianten.

2. Diagnose ist Privatsache

Deinem Arbeitgeber musst du bekannt geben, dass du krank bist und wenn absehbar, wie lange. Ebenso muss über die Ursache informiert werden, also ob es sich um eine Krankheit, einen Freizeitunfall oder Arbeitsunfall handelt. Deinen genauen Gesundheitszustand, also die Diagnose oder Einsicht in die ärztlichen Befunde, musst du jedoch nicht offenlegen.

3. Krankschreiben lassen erst bei 3 Tagen Krankenstand oder schon vorher?

In Österreich ist die Annahme weit verbreitet, dass man sich erst nach drei Tagen Krankenstand vom Arzt krankschreiben lassen muss. Das stimmt leider nicht. Zwar gibt es viele Unternehmen, die das der Einfachheit halber so handhaben, allerdings kann der Arbeitgeber eine ärztliche Bestätigung bereits ab dem ersten Tag fordern. Abweichende Regelungen diesbezüglich findest du in der Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag.

4. Darf ich raus, wenn ich krankgemeldet bin?

Wer krankgemeldet ist, darf nichts tun, was das Gesundwerden verzögert. Das bedeutet jedoch nicht, dass du zwingend das Bett hüten müssen. Wenn du dich bei einer rein körperlichen Erkrankung auf notwendige Besorgungen wie Einkaufen oder Arztbesuche beschränkst, hast du nichts zu befürchten. Ein Kinobesuch mit Freunden lässt annehmen, dass du deinen Gesundheitszustand nicht so ernst nimmst (oder deinen Krankenstand) – selbst wenn es der letzte Tag des Krankenstands ist.

Natürlich gibt es auch andere Krankheiten, zum Beispiel psychischer Natur, wo Freizeitbeschäftigungen Teil des Heilungsprozesses sind. Auch bei einer stark körperlichen Erwerbstätigkeit kann beispielsweise eine Schulterverletzung Grund für einen Krankenstand sein, dies verbietet jedoch keinen Wirtshausbesuch. Es hängt also stark von der Art der Krankheit und des Berufs ab. Höre einfach auf deinen Arzt oder deinen gesunden Menschenverstand.

5. Erreichbarkeit und Home Office im Krankenstand

Solange man den Chef regelmäßig über den aktuellen Stand informiert, muss man nicht rund um die Uhr erreichbar sein. Es sei denn, es handelt sich laut Obersten Gerichtshof um „unbedingt erforderliche Informationen… deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde“. Der Genesungsprozess darf dabei aber nicht beeinträchtigt werden.

6. Krank im Urlaub?

Wer im Urlaub erkrankt, kann sich die betroffenen Urlaubstage wieder zurückholen, wenn man

länger als 3 Tage krank ist.

die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

es dem Arbeitgeber spätestens nach 3 Tagen mitteilt.

und man nach dem Urlaub eine Krankenstandbestätigung bringt.

Achtung: Wer im Ausland erkrankt, muss neben der ärztlichen Bestätigung auch den Nachweis bringen, dass der behandelnde Arzt zugelassen ist. Bei Behandlung in einem öffentlichen Krankenhaus ist dieser zweite Nachweis nicht notwendig.

Das Ganze ist nur fair, denn der Urlaub soll ja schließlich der geistigen Erholung dienen und für Ausgleich sorgen. Wenn du mit Grippe im Bett liegst, kannst du die Zeit nicht wirklich genießen.

7. Urlaubsanspruch trotz Krankenstand

Umgekehrt gibt es auch bei längeren Krankenständen den vollen Urlaubsanspruch. Fällt man also aufgrund einer schwereren Erkrankung ein Jahr aus, nimmt man die 5 Wochen Urlaubsanspruch in das nächste Jahr mit.

8. Längerer Krankenstand, wer zahlt und wie lange?

Wenn man aufgrund einer Krankheit nicht arbeiten kann, erhält man zunächst das reguläre Entgelt in voller Höhe vom Dienstgeber. Bei zunehmender Krankenstandsdauer reduziert sich der Anspruch auf 50%. Diese Ansprüche gibt es:

bis zu 1 Jahr Betriebszugehörigkeit: 6 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt

nach einem Jahr Betriebszugehörigkeit: 8 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt

nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit: 10 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt

nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit: 12 Wochen volles Entgelt, 4 Wochen halbes Entgelt

Ist die Entgeltfortzahlung vom Dienstgeber ausgeschöpft, erhält man Krankengeld. Dafür muss man weiterhin krankgeschrieben sein und persönlich einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Ebenso muss dein Arbeitgeber eine Arbeits- und Entgeltbestätigung ausstellen, auf deren Basis dann das Krankengeld errechnet wird. Bis zum 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Erkrankung gibt es die Hälfte des vorherigen Brutto-Gehaltes, danach 60 Prozent. Krankengeld kann höchsten bis zu 52 Wochen bezogen werden.

Tipp: Du hast auch schon vorher Anspruch auf das halbe Krankengeld und zwar dann, wenn du von deinem Dienstgeber nur noch die Hälfte des Entgelts bekommst.

Wenn man aufgrund seiner Krankheit schlussendlich berufsunfähig wird, hält man Zahlungen aus der gesetzlichen Invaliditätspension bzw. privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

9. Kündigung auch im Krankenstand möglich

Entgegen der weit verbreiteten Annahme ist man während des Krankenstandes nicht vor einer Kündigung geschützt. Dabei sind die üblichen Kündigungsfristen und -termine einzuhalten. Ein Ersparnis gibt es dabei für den Dienstgeber jedoch nicht. Geht der Krankenstand nämlich über den Kündigungstermin hinaus, muss der Arbeitgeber während dieser Zeit das Entgelt trotzdem weiterbezahlen. Und zwar so lange, bis der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ausgeschöpft ist.

10. Krankmelden, wenn ich einen Angehörigen pflegen muss?

Für die Pflege eines Kindes oder des Partners kann man sich nicht krankmelden. Es gibt allerdings die Möglichkeit eine temporäre Pflegefreistellung von der Arbeit zu beantragen um die im selben Haushalt lebenden nahen Angehörigen zu pflegen. Dazu gehören Ehepartner, Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Pflege- und Adoptivkinder und Lebensgefährten.

Es handelt sich dabei um einen bezahlten Pflegeurlaub (volles Entgelt), der pro Arbeitsjahr insgesamt eine Woche in Anspruch genommen werden kann. Musst du dich um ein neuerlich erkranktes Kind kümmern, dass unter 12 Jahre ist, kann die Freistellung um eine zweite Woche verlängert werden. Reicht dieser Pflegeurlaub nicht aus, kannst du mit deinem Arbeitsgeber zusätzlich Urlaub vereinbaren (bei Kindern unter 12 Jahren sogar ohne Vereinbarung). Ist auch der Urlaub verbraucht, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen noch die Möglichkeit auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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