Vergleich: Lohnt sich eine Brillenversicherung?

Die wichtigsten Tipps bei Unwetter,
damit deine Versicherung auch zahlt.

Während man früher eine Brille eher zwangsweise trug und in der Jugend als Brillenträger oft sogar gehänselt wurde, sind die Gläser heutzutage eher ein modisches Accessoire, das mit Stolz getragen wird. Doch eine gute Brille mit hochwertigen Gläsern und einer Designer-Fassung kostet schnell mal über 500 €. Das kann ganz schön ins Geld gehen, vor allem wenn mehrere Familienmitglieder Brillenträger sind oder man Mehrstärkenbrillen benötigt. Aus diesem Grund haben etwas mehr als 25% aller Brillenträger eine Brillenversicherung. Doch was ist dadurch genau versichert und wann ist sie sinnvoll? Wir zeigen auf, was Sie darüber wissen sollten und haben die verschiedenen Brillenversicherungen in Österreich miteinander verglichen.

Neue Brille nötig: Wann zahlt die Krankenversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt hier leider nur niedrige Pauschalbeträge und auch dies nur unter bestimmten Voraussetzungen.  Dazu gehören Fälle wie eine Sehbehinderung, wenn die Sehschärfe auf dem besseren Auge nur noch 30 % erreicht, oder als Therapiebrille (z.B. bei Schielen von Erwachsenen). Nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Festbeträge nicht nur bei Sehbehinderungen, sondern auch bei geringer Fehlsichtigkeit gezahlt. Wenn eine Brille für den Schulsport benötigt wird, werden auch Kunststoffgläser übernommen.

Wenn du eine private Krankenversicherung hast, solltest du vorher prüfen, ob und wie Heilbehelfe wie Brillen und Kontaktlinsen dort versichert sind. Hier werden neue Brillen meist nur alle zwei Jahre und nach ärztlicher Verordnung übernommen.

Brillenversicherungen – verschiedene Versicherungsmodelle

Es ist nachvollziehbar, dass sich viele Brillenträger eine Brillenversicherung überlegen, besonders weil so ein fragiles Objekt wie eine Brille schnell einmal beschädigt wird. Brillenversicherungen kann man meist direkt beim Optiker mit einjähriger Laufzeit abschließen. Bitte beachte aber, dass meist eine automatische Vertragsverlängerung vereinbart wird.

Die am Markt üblichen Brillenversicherungen regeln den Versicherungsschutz recht unterschiedlich. So gut wie alle Anbieter versichern die Brille zunächst davor, dass sie durch eigene Ungeschicklichkeit zu Bruch geht. Zu beachten ist hier jedoch, dass dies nur für kleinere Missgeschicke gilt, da Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz bei allen Anbietern ausgeschlossen sind. Weitere Deckungsbausteine, die jedoch teilweise erhöhte Prämien oder satte Selbstbehalte nach sich ziehen, können sein:

Die Sehstärke ändert sich um mindestens 0,5 Dioptrien(dpt)

Neue Brille nach Ablauf von zwei Jahren – unabhängig von einem Schaden

Fall-, Sturz- und Bruchschäden

Elementare Gefahren

Versicherung gegen einfachen Verlust

Diebstahl, Raub oder Einbruchdiebstahl

Grundlage der Prämie ist generell meistens ein Prozentsatz des ungestützten Verkaufspreises der Brille. Die Selbstbehalte variieren stark. Ein Blick in die Bedingungen bei Abschluss ist daher unbedingt geboten.

Vertragslaufzeit und neue Brille

Speziell bei variierender Sehstärke ist Vorsicht geboten. Die meisten Verträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von 1-2 Jahren. Ändert sich die Sehstärke um mindestens +/- 0,5 Dioptrien ist jedoch nur bei manchen Anbietern ein Umstieg auf eine neue Brille sofort mit der Änderung mitversichert!

Brillenversicherung-Vergleich: Kosten und Nutzen

Wir haben anhand eines Tarifvergleichs versucht Beispiele zu ermitteln, in denen sich eine Brillenversicherung grundsätzlich finanziell auszahlt.

Beispiel: Gleitsichtbrille um 500 €

Schadenfall im zweiten Versicherungsjahr;

die Gleitsichtbrille wird durch eine leichte Ungeschicklichkeit zerstört;

Der Kunde möchte dieselbe Gleitsichtbrille noch einmal: Kosten wieder 500 €.

Bei der Hanse Merkur Versicherung (Fielmann-Angebot) zahlt man 100 € Prämie für zwei Jahre, erhält im Schadenfall aber eine Zuzahlung von 70 € und außerdem 70 % der Anschaffungskosten der neuen Brille vom Händler (Achtung: Nur wenn man eine Brille aus dem „Zuzahlungsbereich“ und nicht aus der „Nulltarif-Collection“ nimmt). Im Endeffekt ergibt sich für den Versicherungsnehmer eine Ersparnis von 320 € (statt 1.000 € müssen insgesamt nur 680 € für die zwei Brillen bezahlt werden).

Die I4you Brillenversicherung kann ebenfalls auf 2 Jahre abgeschlossen werden. Die Prämie für eine 500 € teure Brille ist in diesem Fall ebenfalls 100 € (10% vom Kaufpreis, für zwei Jahre). Im oben beschriebenen Schadenfall muss man aber einen Selbstbehalt von 75 € tragen. Insgesamt hat der Versicherte nun einen finanziellen Aufwand von 175 €, bekommt dafür aber eine neue Brille im Wert von 500 €. Die Ersparnis liegt hier bei 325 €.

Beim Hartlauer Brillensorglospaket zahlt man über 2 Jahre, 477,60 € Prämie (monatlich 19,90 €) für eine 500 € teure Brille. Der Unterschied im Versicherungsmodell liegt hier darin, dass man für die Brille beim Hersteller im Geschäft nichts zahlt! Man „zahlt“ hier die Brille quasi über 2 Jahre ab.
Geht die Brille dann innerhalb von 2 Jahren zu Bruch, wird auch kein Selbstbehalt verrechnet. Hier kommt es im Endeffekt zu einer Ersparnis von 522,40 € im Schadenfall.

Beispiel: Fern- oder Nahbrille um 150 €

Nun dasselbe Beispiel wie zuvor, hier mit einer normalen Fern- oder Nahbrille um 150 €:

Fielmann: 15 € Zuzahlung + 70% des Kaufpreises, Prämie: 20 €

I4you: 22,5 € Selbstbehalt (15%), Prämie: 80 € (jährliche Mindestprämie: 40€)

Hartlauer: kein Selbstbehalt; Prämie: 9,90€/Monat

Wichtiges zur Fielmann Brillenversicherung

Ein Fall, der uns bei der Recherche untergekommen ist:
Eine ältere Dame kauft 2013 bei Fielmann eine Gleitsichtbrille um 500 € aus dem Zuzahlungsbereich und schließt dafür eine Brillenversicherung von Hanse Merkur ab. Zu den 70 € von der Versicherung, verspricht Fielmann bei Neukauf einer Brille im Schadenfall 70% vom Kaufpreis zu übernehmen. Ab dem 25. Monat zahlt auch Fielmann nur noch 70 € dazu.
Die Dame zahlt in der Folge für ihre Gleitsichtbrille jährlich 50 € Versicherungsprämie. In den kommenden 5 Jahren verschlechtert sich deine Sehkraft um mehr als +/- 0,5 Dioptrien und meldet 2018 schließlich einen berechtigten Schadenfall. Du möchtest eine neue Gleitsichtbrille, auch um etwa 500 €:

Nach 5 Jahren Versicherungslaufzeit hat die Dame nun 250 € an Prämie bezahlt; von der Brillenversicherung bekommt sie nun lediglich eine Zuzahlung von 70 € zur neuen Brille. Das Versprechen von Fielmann, 70% von der Neubrille zu übernehmen, ist nach 5 Jahren obsolet, daher werden auch von Fielmann nur 70 € übernommen.

Die neue Brille kostet der Dame nun insgesamt 610 € (Kaufpreis + Versicherungsprämie – 2x Zuzahlung). Ohne Versicherung hätte die Kundin ganz normal die 500 € bezahlt. Sie zahlt also in diesem Fall drauf.

Bei einem Schadenfall im 2. Jahr hätte Fielmann die 70 % vom Kaufpreis noch übernommen.

Fazit zur Fielmann Brillenversicherung

Ohne ein aufrechtes Fielmann-Versprechen mit der Kostenbeteiligung in Höhe von 70% der Neubrille rechnet sich die Fielmann Brillenversicherung im geschilderten Fall gar nicht. Zudem verlängert sich die Fielmann Brillenversicherung automatisch um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht kündigt.

Wann ist also eine Brillenversicherung empfehlenswert?

Ob sich eine Versicherung für die Brille lohnt oder nicht kann zwar pauschal nicht gesagt werden, aber als Tendenz lässt sich erkennen, dass man bei teureren Brillenmodellen über einen Schutz nachdenken sollte.

Das wichtigste Augenmerk bei den am Markt gängigen Brillenversicherungen ist die genaue Beachtung der vereinbarten Vertragslaufzeit und der in der Versicherung enthaltenen Leistungsversprechen! Die markführenden Versicherungen von Hartlauer und Fielmann sind darauf ausgelegt, dass nach zwei Jahren eine neue Brille bezogen bzw. gekündigt wird. Danach kann man die Versicherung neu abschließen. Wichtig ist, hier nicht in die Falle zu tappen und den Versicherungsvertrag weiter laufen zu lassen (da sich diese ja sonst automatisch verlängern).

Achtung: Ein Brillenversicherung soll kein Grund für einen sorglosen Umgang mit der Brille sein, denn auch hier gibt es den Ausschluss für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Relevant ist der Schutz jedenfalls bei Brillen mit hochwertigen Kunststoffgläsern, die oft getragen werden oder wenn die Gläser bei der Arbeit oder etwa beim Sport sehr beansprucht werden. Auf der anderen Seite erhöht sich dann die Prämie natürlich.

Wenn sich die Sehschärfe bei dir noch oft ändert, prüfe besonders, ob der entsprechende Deckungsbaustein mitversichert ist!

Lamie Tipp:

Wenn du eine teure Brille bei Fielmann kaufen und die Fielmann Brillenversicherung dafür abschließen möchtest, denke daran die Brille rechtzeitig zum Ende des zweiten Jahres zu kündigen. Du kannst in deinem Versicherungsantrag beim Brillenkauf auch gleich die Kündigung zum Ablauf von 2 Jahren handschriftlich anmerken.

Was tun im Schadensfall?

Jedes Unwetter geht einmal vorbei – aber was ist zu tun, wenn ein Schaden bleibt? Nachfolgend ein paar grundlegende und wichtige Punkte, um eine möglichst reibungsfreie Schadenabwicklung mit dem Versicherer zu gewährleisten.

Fotos machen, Fotos machen und noch einmal Fotos machen. Je besser ihr den Schadenfall für die Versicherung dokumentieren könnt, desto weniger Ausreden und Diskussionen gibt es mit dem Versicherer. Achte dabei auf die Perspektive, versuche auch Aufnahmen der gesamten Situation (viele Handykameras bieten dazu auch schon eine praktische Weitwinkel-Funktion) zu erfassen.

Lamie Tipp:

Wenn der Schaden größer ist, kann es auch hilfreich sein, ein Video mit dem Handy zu machen und den gesamte Schaden aufzunehmen.

Schaden melden und minimieren

Meldet den Schaden unverzüglich bei eurem Versicherer! Habt ihr die Versicherung bei einem Makler abgeschlossen, dann direkt bei diesem. Euer Makler ist verpflichtet, euch bei der Abwicklung des Schadens zu helfen. Dies kostet euch in der Regel nichts extra, denn die Unterstützung ist Teil der Provision (also des Entgeltes das der Makler vom Versicherer bekommt) und kann in der Regel nicht gesondert verrechnet werden. Viele Versicherer bieten euch mittlerweile auch Möglichkeiten an, einen Schaden online oder via E-Mail zu melden.

Manchmal ist es notwendig, selbst gleich Sicherungsmaßnahmen zu treffen oder zu veranlassen. Ist etwa im Sturm eine Glasscheibe zu Bruch gegangen, muss hier nach dem Sturm das Haus gesichert werden, damit beispielsweise beim nächsten Regen nicht wieder Wasser eintritt. Dazu bist du als Versicherungsnehmer auch verpflichtet, man spricht von der sogenannten zweckmäßigen Schadenminderungspflicht. Allgemein gilt, dass Maßnahmen zur Schadenbegrenzung und Reparaturen und Behelfsmaßnahmen bei Gefahr in Verzug sofort durchgeführt werden können – und diese auch vom Versicherer zu bezahlen sind, wenn ein gedeckter Schaden besteht. Hier kannst du selbstverständlich auch einen Professionisten beauftragen.

Der Sachverständige kommt

Ist das Schadensausmaß größer, wird deine Versicherung wahrscheinlich einen Sachverständigen zu dir schicken, damit dieser das Ausmaß des Schadens begutachtet. Du kannst gleich bei der Schadenmeldung nachfragen, ob das geplant ist. Generell sollte das möglichst zeitnahe sein, denn du möchtest den Schaden rasch wieder beseitigen. Hier gilt allerdings auch Vorsicht und Geduld: Solange der Gutachter nicht da war, ändere möglichst wenig am Schadenbild (außer es ist notwendig um zukünftige Schäden zu vermeiden) und entsorge nichts, damit der Gutachter ein möglichst originales Bild des Schadens hat. Das ist ein bisschen ähnlich wie an einem Tatort – auch dort darf man ja nichts verändern bis die Spurenanalyse fertig ist – CSI Versicherung quasi.

Wenn der Sachverständige bei dir ist, besprich aktiv mit ihm den Schaden und sorge dafür, dass er auch alles aufnimmt was für die Beurteilung des Schadenfalls wichtig ist – lieber ein Foto mehr, als eines zu wenig. Drucke dir möglichst vor dem Besuch des Gutachters deine eigene Dokumentation aus und überreiche sie ihm. Wenn du selber bereits Kosten hattest (siehe Punkt Schaden minimieren), dann gib ihm auch eine Kopie deiner Nachweise mit (Aufstellung Eigenleistung, Rechnungen usw).

Der Schaden wird zu niedrig geschätzt?

Ganz allgemein gilt – eine Versicherung ist keine Behörde! Du kannst mit deiner Versicherung auch verhandeln und die Einschätzung der Versicherung ist kein Bescheid. Wenn die Versicherung nicht nachgibt und deinen gerechtfertigten Forderungen nicht nachkommt, kannst du auch selbst einen zivilen Sachverständigen engagieren, der dir ein Gutachten über den Schadenhergang und die Höhe des Schadens erstellt. Der Sachverständige gibt dir sicher vorab eine Kostenschätzung, wieviel sein Gutachten kosten wird. Hier ist es ganz besonders hilfreich, wenn du vom Schaden eine umfangreiche Dokumentation gemacht hast, damit sich der Gutachter ein gutes Bild machen kann.

Steuerliche Absetzbarkeit von Schadenskosten

Ist alles vorbei, wenn die Versicherung nicht bezahlt hat? Bleibst du dann auf allen Kosten sitzen? Nicht zwingend, denn eine Möglichkeit bleibt hier jedenfalls noch: über die jährliche Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung / Einkommenssteuer-Erklärung) kannst du dir zumindest einen Teil der Schadenskosten als Steuergutschrift/Steuerabzug zurückholen.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

Weitere Artikel zum Thema Versicherung

17 einfache Tipps zum Einbruchschutz

Ein modernes Heim ohne Sicherheitstüre oder Alarmanlage findet sich heutzutage selten. Doch wie kann man sich schützen, wenn man nicht in einem Neubau mit den neuesten Sicherheitsstandards wohnt? Wir haben für Sie eine Liste an Tipps erstellt, wie Sie Ihr Zuhause durch einfache Do-It-Yourself-Maßnahmen (DIY) und auch professionelle Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen können. Laut der […]

Mehr lesen

Einbruch: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Ein Einbruch in der eigenen Wohnung – eine grauenvolle Vorstellung. Man kommt von der Arbeit nach Hause und die Tür steht offen. Drinnen herrscht ein einziges Chaos und schnell wird einem bewusst: Bei mir wurde eingebrochen! Die erste Frage, die häufig danach auftaucht: Zahlt meine Haushaltsversicherung? LAMIE hat für Sie die wichtigsten Voraussetzungen dafür zusammengefasst. Die […]

Mehr lesen

LAMIE goes international: HUB Eröffnung Serbien!

Es freut uns unglaublich: Wir haben uns international erweitert und einen HUB in Belgrad, Serbien eröffnet. Wir freuen uns riesig! Und natürlich danken wir euch und für euer Vertrauen. Denn ohne euch als treue Kunden wäre das alles nicht möglich!  LAMIE kommt nach serbien Derzeit rumort es etwas in der FinTECH und InsurTECH Branche. Die […]

Mehr lesen

Werde Teil unserer LAMIE-Community:

Wir sind für dich da!

Schreib uns:
kundenservice@lamie-direkt.at

Ruf uns an:
0732 2596

Melde einen Schaden bequem und online.
Hier geht es zum Schadensformular

Zum Beginn

Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitswetterversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.