WARUM EINE HOCHZEITSSTORNOVERSICHERUNG?
Auch bei perfekter Hochzeitsplanung kann im letzten Augenblick doch immer etwas Unerwartetes passieren. Die Hochzeitslocation steht unter Wasser, der Hochzeitsfotograf springt einen Tag vor der Hochzeit ab oder die Braut wird unerwartet krank. Muss die Hochzeit abgesagt werden, springt dafür die Hochzeitsstornoversicherung ein.
- Übernahme der Kosten bei Ausfall oder Abbruch der Hochzeit
- Für Hochzeiten in Österreich und Deutschland
- Kein Selbstbehalt

WAS IST VERSICHERT?

WOGEGEN IST ES GESCHÜTZT?
des Brautpaars, eines Angehörigen oder eines besonderen Hochzeitsgastes (z.B. Brautjungfer, Trauzeugen) und die planmäßige Veranstaltung der Hochzeit nicht mehr zumutbar ist.
des Brautpaars, eines Angehörigen oder eines besonderen Hochzeitsgastes (z.B. Brautjungfer, Trauzeugen) und die planmäßige Veranstaltung der Hochzeit nicht mehr zumutbar ist.
Ausfall der Veranstaltungsräumlichkeiten durch ein Elementarereignis, ein Feuer- oder Wasserschaden.
des Brautpaares oder von 50% (oder mehr) der zugesagten Hochzeitsgäste durch z.B. Elementarereignisse, behördlichen Maßnahmen, Panne oder Unfall des benutzten Verkehrsmittels.
Nichterscheinen des gebuchten Berufsfotografen / -videografen aufgrund von Tod, Unfallverletzung, Krankheit oder einer unvermeidbaren Verspätung der Anreise.
Insolvenz, Ausgleichsverfahren oder Vertragsverletzung (z.B. Fehl- oder Doppelbuchung) eines Dienstleisters, welcher kritisch für die Durchführung der versicherten Hochzeit ist.

Hochzeit
im kleinen Kreis
Kosten: 5.000 €
Prämie ab 125 €

Große Hochzeit mit
Freunden und Familie
Kosten: 10.000 €
Prämie ab 189 €

Hochzeit mit großer Gäste-
zahl oder noblem Ambiente
Kosten: 20.000 €
Prämie ab 322 €
Die Höhe der Versicherungssumme der Hochzeitsstornoversicherung entspricht dem Preis der versicherten Hochzeit, das bedeutet: Die Summe der Kosten aller gebuchten Dienstleistungen für die Hochzeitsfeier. Schließen Sie eine geringere Versicherungssumme ab, vermindert sich die Entschädigung im Verhältnis der Versicherungssumme zu den tatsächlichen Kosten der Hochzeit.
Die Hochzeitsstornoversicherung leistet auch, wenn die planmäßige Veranstaltung der Hochzeit aufgrund von Tod, schwerer Erkrankung oder Unfallverletzung von Angehörigen des Brautpaars oder von besonderen Hochzeitsgästen nicht mehr zumutbar ist. Zu den Angehörigen zählen Kinder sowie Adoptiv,- Pflege- und Stiefkinder; Eltern, Adoptiv,- Pflege- sowie Stiefeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkeln, Neffen, Nichten. Zu den besonderen Hochzeitsgästen gehören alle Personen, die auf der Hochzeit eine aktive Rolle spielen und am Ablauf der Zeremonie beteiligt sind. Dazu zählen unter anderem Trauzeugen und Brautjungfern – nicht jedoch einfache Hochzeitsgäste.
Die Hochzeitsstornoversicherung leistet nicht, wenn
- wichtige Umstände verschwiegen oder falsch dargestellt wurden.
- das Brautpaar oder ein Familienmitglied den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben, oder das Brautpaar sich entschließt nicht zu heiraten.
- bereits bei Abschluss der Versicherung feststand, dass der Schadenfall eintreten wird.
- bereits eine physische oder psychische Vorerkrankung des Brautpaares, einer Risikoperson oder eines besonderen Hochzeitsgastes in den letzten 12 Monaten vor Abschluss der Versicherung bestand.
- eine Insolvenz oder vertragliche Verletzung durch einen Hochzeitsdienstleister in weniger als 14 Tagen nach Abschluss der Versicherung eintritt.
- der Schadenfall verursacht wird durch eine direkte oder indirekte Auswirkung von Terrorismus, Krieg, Invasion, Akte auswärtiger Feinde, Feindseligkeiten, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Aufstand, Machtergreifung oder radioaktive Kontamination.
- der Schadenfall verursacht wird durch eine Straftat.
- der Schadenfall verursacht wird durch eine Schwangerschaft der Braut und der Geburtstermin innerhalb von 2 Monaten nach der Hochzeit angesetzt ist und die Versicherung mit diesem Wissen abgeschlossen wurde.
- bei Schäden, die direkt oder indirekt aufgrund einer übertragbaren Krankheit oder aus Angst vor einer Ansteckung entstanden sind.
Eine übertragbare Krankheit ist jede Krankheit, die mit Hilfe eines Stoffes oder Erregers von einem Organismus auf einen anderen Organismus übertragen werden kann. Dazu gehören jegliche Coronavirus-Krankheiten, Mutationen oder Variationen von SARS-CoV-2 sowie die Grippe (Influenza). Eine Übersicht aller Infektionskrankheiten finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
UND WAS IST BEI REGEN?
HÄUFIGE FRAGEN ZUR HOCHZEITSSTORNOVERSICHERUNG.
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