Bei befristeten Verträgen kommt es hierbei meist auf die Vertragsdauer an, ob und wann Sie Ihre alte Versicherung kündigen können.
Bei Verträgen mit kurzer Laufzeit (unter 3 Jahre) gibt es meist eine Verlängerungsautomatik (z. B. Haushalts- oder KFZ-Haftpflichtversicherungen). Das heißt, sie verlängern sich automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, wenn der Kunde nicht rechtzeitig vor Vertragsende kündigt. Aber keine Sorge, Ihr Versicherer muss Sie rechtzeitig über die Kündigungsmöglichkeit informieren.
Bei Versicherungsverträgen mit einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren (bis zu 10 Jahre können vereinbart werden) gibt es ein Sonderkündigungsrecht für Verbraucher, nach welchem Sie einen Vertag jedenfalls nach 3 Jahren kündigen können (d.h. zum Ende des 3. Jahres)
Unabhängig von der Vertragslaufzeit, gibt es jedoch noch weitere Kündigungsmöglichkeiten wie z.B. bei einem Wohnungswechsel oder im Schadenfall. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.