Voraussetzung für die Verrechnung des Versicherungsschutzes ist, dass du dich einmalig in ein Ausländisches Netz eingewählt hast und innerhalb von 3 Stunden nicht wieder nach Österreich zurückgekehrt bist. Erst nach 3 Stunden ab Einbuchung in ein ausländisches Netz („Roaming“) aktiviert sich der Versicherungsschutz. Ständiger Wechsel zwischen Heimatnetz und einem ausländischen Netz führt also zu keiner Aktivierung.