Endlich wieder heiraten – Was ist nun erlaubt in Österreich?

Teil 2 unserer Erfolgsstorys aus der Schadenbearbeitung

Die gute Nachricht ist: ab 1. Juli darf in Österreich endlich wieder geheiratet werden! Unter welchen Voraussetzungen die Hochzeitsfeier gemäß der österreichischen Bundesregierung stattfinden kann, haben wir hier exklusiv für euch zusammengefasst.

Wie viele Personen dürfen´s denn sein?

Eine der wichtigsten Fragen beim Planen einer Hochzeit derzeit ist: Wie viele Personen möchtet ihr zu eurer Hochzeitsfeier einladen? Von dieser Anzahl der Gäste hängt nämlich ab, welche Regeln für eure Feier zur Anwendung kommen. Konkret gibt es 3 Szenarien.

Szenario 1: Maximal 100 Gäste

Bei Hochzeitsfeiern mit maximal 100 Gästen gibt es keine Covid-Regeln. Jedoch gibt es noch die allgemeine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Schutz) in Innenräumen. Wenn ihr die Feier in einem Gastgewerbe (also Gasthaus, Restaurant etc.) abhaltet, müsst ihr die dort geltenden Regeln beachten, rechtlich vorgeschriebene „Hochzeits-Regeln“ gibt es jedoch keine.

Szenario 2: 101 – 500 Gäste

Wenn ihr bei eurer Hochzeitsfeier zwischen 101 und 500 Gäste habt, ist dies grundsätzlich erlaubt, jedoch müssen einige Regeln beachtet und umgesetzt werden:
  • Als Verantwortliche der Zusammenkunft müsst ihr die Hochzeitsfeier spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anmelden. Die Anmeldung erfolgt elektronisch via eine Web-Applikation oder via E-Mail. Ihr müsst dabei folgendes angeben:
    • Name und Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des für die Zusammenkunft Verantwortlichen
    • Zeit, Dauer und Ort der Zusammenkunft
    • Zweck der Zusammenkunft
    • Anzahl der Teilnehmer
  • Weiters müssen eure Gäste einen sogenannten „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“, besser bekannt als „3G-Nachweis“ erbringen und dabeihaben. Mehr Infos zu den 3G-Regeln findet ihr hier auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
  • COVID-19-Beauftragter und COVID-19-Präventionskonzept: Außerdem müsst ihr einen Beauftragten aussuchen und ein Präventionskonzept verfassen. Das Konzept müsst ihr bei der Anmeldung nicht mitschicken, ihr müsst es aber bei der Hochzeit dabeihaben und bei einer eventuellen Kontrolle durch die Bezirksverwaltungsbehörde vorlegen können. Mehr Infos zum Präventionskonzept findet ihr hier.
  • Die Hochzeit muss eine geschlossene Gesellschaft sein.
Die Anmeldung der Hochzeitsfeier bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist lediglich eine Meldung. Ihr braucht also keine Bewilligung der Behörde.

Szenario 3: Mehr als 500 Gäste

Die Regeln, die bei 101 – 500 Personen gelten, gelten auch bei mehr als 500 Gästen. Es gibt jedoch einen Unterschied bezüglich der Meldung bei der Behörde: Ab 501 Gästen reicht eine bloße Meldung nicht mehr aus. Ihr müsst die Hochzeitsfeier durch die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde bewilligen lassen. Außerdem muss das Präventionskonzept im Zuge der Meldung vorgelegt werden. Die Behörde hat nach der Meldung durch euch zwei Wochen Zeit die Hochzeitsfeier zu genehmigen. Unser Tipp ist daher: Meldet eure Feier also bald genug an!

Wir haben euch hier noch einmal übersichtlich die Vorschriften zusammengefasst:

Und weiter?

Grundsätzlich könnt ihr die zugehörigen Rechtsgrundlagen, nämlich die 2. Novelle der COVID-19-Öffnungsverordnung, hier oder unter www.ris.bka.gv.at einsehen. Hochzeitsfeiern fallen derzeit unter den Begriff „Zusammenkünfte“ und sind in § 12 geregelt.

Diese Vorschriften gelten vorläufig einmal bis 28. Juli 2021. Wie es danach weitergeht und wie die Regeln danach aussehen, können wir euch leider noch nicht sagen.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Erdbeben

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Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

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Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.