E-Bike: Wann besteht Versicherungspflicht?
- 26.09.2018
- von Alexandra
Selbst wenn der Anschaffungspreis nach wie vor ihr Hauptproblem ist: Der Markt für E-Bikes boomt. E-Bikes könnten für so manchen die Alternative zum Auto werden. Hersteller werben teilweise mit Geschwindigkeiten von rund 100 km/h und Reichweiten von bis zu 100 km. Österreich liegt nach den Niederlanden und Belgien europaweit im Spitzenfeld. Jedes fünfte verkaufte Rad (insgesamt 86.000 Stück) war 2016 hierzulande bereits ein E-Bike. Wir klären auf, ob eine Versicherungspflicht besteht, eine Straßenzulassung nötig ist und was es sonst noch zu beachten gibt!
Rad durch Elektrofahrräder neu erfunden?
Das Fahrrad ist per Definition eine Vorrichtung zur Übertragung der menschlichen Muskelkraft auf die Antriebsräder. Pedelecs und E-Bikes sind durch einen elektrischen Hilfsmotor ausgestattet und zählen rechtlich gesehen, nur bis zu einer bestimmten Bauartgeschwindigkeit und Leistung zu den Fahrrädern, ansonsten gelten sie als Moped oder Motorrad („Kraftrad“).
E-Bike vs Pedelec – worin liegt der Unterschied?
Pedelec steht für Pedal Electric Cycle – ein Elektrofahrrad, das den Antrieb durch die Pedale unterstützt. Nur beim Tritt in die Pedale setzt der Motor unterstützen ein. Beim E-Bike kann man den Motor unabhängig vom Tritt in die Pedale per Gasgriff zuschalten.
Wichtig: Vor Reisen in andere EU-Länder sollte man sich über die dortigen Regelungen erkundigen! Hier gibt es große Unterschiede in Punkto Führerschein, Helm- und Versicherungspflicht, Zulassung und Radwegbenutzung.
Wer braucht ein Kennzeichen, wer nicht?
Das Kraftfahrzeuggesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen ein E-Bike als Fahrrad, als Moped oder als Motorrad gilt.
Fahrrad
bis 25 km/h
bis 600W
Mindestalter: 10 Jahre mit Radfahrprüfung, 12 Jahre ohne Radfahrprüfung
Das E-Bike gilt als Fahrrad und darf unter denselben Voraussetzungen wie ein Fahrrad im Straßenverkehr verwendet werden. Das heißt:
Es braucht Sicherheitseinrichtungen (zwei separate Bremsen, Klingel, Scheinwerfer, beleuchtetes Rücklicht, Rückstrahler – weiß vorne, gelb seitlich, rot hinten).
Es besteht Helmpflicht für Kinder bis 12 Jahre.
Es gibt keine Versicherungspflicht (Fahrradfahren kann aber in einer bestehenden Privathaftpflichtversicherung gedeckt sein).
Moped
bis 45 km/h
bis 4 kW
Mindestalter: 15 Jahre, mit Moped-Führerschein
Motorrad
ab 45 km/h
ab 4 kW
Mindestalter: 16 Jahre, mit Motorrad-Führerschein
E-Bikes die unter diese beiden Kategorien fallen, gelten als „Kraftrad“ bzw. als Kraftfahrzeug. Das heißt:
Es besteht Zulassungs-, Versicherungs- und Helmpflicht.
Mopeds müssen rote Kennzeichen tragen, Motorräder weiße.
Das E-Bike muss jährlich zur Pickerl-Überprüfung.
Fahrradwege und -spuren dürfen nicht verwendet werden.
Die Zusatztafel „Ausgenommen Fahrräder“ gilt nicht für Krafträder (zB bei Fahrverboten, bei Einbahnen, auf Forststraßen die für Mountainbikes freigegeben sind).
Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen sind erforderlich: Rückspiegel, Bremslicht, Kennzeichenbeleuchtung.
Mein E-Bike ist ein Kraftfahrzeug – Was nun?
Gilt dein E-Bike als Moped oder Kraftfahrzeug, dann musst du es anmelden und darfst es nur unter den oben beschriebenen Voraussetzungen betreiben. Verstöße, wie Fahren ohne Führerschein oder Zulassung, werden mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.
Achtung: Schäden aus der Verwendung eines E-Bikes, das als Kraftrad gilt, sind in der Privathaftpflichtversicherung nicht gedeckt. Besteht auch keine KFZ-Haftpflichtversicherung, dann haftest du mit deinem gesamten Vermögen und unbeschränkt für Personen und Sachschäden aus einem Unfall! Hohe Schadenersatzforderungen und Verteidigungskosten können deine finanzielle Existenz nachhaltig gefährden.
E-Bike-Unfall – Hilft mir der Verkehrsopferentschädigungsfond?
Personen die infolge eines Verkehrsunfalls einen Personen- oder Sachschaden erlitten haben, können sich in gewissen Fällen mit den Schadenersatzforderungen an den Verkehrsopferentschädigungsfond wenden; unter anderem wenn:
der Unfallverursacher ein Fahrradfahrer ist; oder
der Unfallverursacher ein E-Bike, das als Kraftrad gilt, ohne Versicherung und Zulassung betrieben hat.
Wenn nun der Verkehrsopferentschädigungsfond dem Geschädigten einen Schaden ersetzt, den du als Fahrradfahrer oder als „Kraftrad-E-Biker“ verursacht haben, heißt das nicht, dass du damit aus dem Schneider bist. Seine Leistung kann der Verkehrsopferentschädigungsfond bei dir regressieren – im schlimmsten Fall wirst du dabei auf Jahre hinaus auf das Existenzminimum gepfändet.
Lamie Tipp:
Gilt dein E-Bike als Fahrrad, dann überprüfe deinen Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung. Gilt dein E-Bike als Moped oder Motorrad, dann sorge für eine KFZ-Zulassung, wenn du es im Straßenverkehr verwenden willst.
EU-Kommission fordert Pflichtversicherung …
Am 24.05.2018 wurde ein Vorschlag zur Verschärfung der Kraftfahrzeug-Versicherung publiziert. Darin ist eine verpflichtende Motorhaftpflichtversicherung für alle elektromotorisierten Räder geplant – auch für jene die nur eine Tretunterstützung bis 25 km/h bieten.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 26.09.2018
- von Alexandra
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