Glasbruch in der Haushaltsversicherung: Was ist versichert?
- 20.04.2018
- von Alexandra
Wir alle kennen es, im trauten Heim geht immer wieder einmal Glas zu Bruch. Ein schwerer Topf rutscht aus der Hand und fällt mitten auf das neue Kochfeld, das natürlich sofort springt. Das Handy fällt auf den harten Fliesenboden wobei das Display an mehreren Stellen bricht oder die Vase, die man von der heißgeliebten Oma zum Geburtstag bekommen hat, überlebt einen Fall auf den Wohnzimmerboden nicht. Doch nicht jeder Glasbruch wird von der Versicherung gedeckt. Wir haben für dich zusammengefasst, welche glasbezogenen Schäden in der Haushalts- und Eigenheimversicherung gedeckt sind.
Flachglas
Grundsätzlich ist Glasbruch in der gängigen Basic-Haushaltsversicherung versichert. Jedes Versicherungsunternehmen handhabt das aber im Detail anders. Ist der Glasbruch im Versicherungsschutz inbegriffen, dann meist nur Verglasungen des Wohnungsinhalts bis zu einer genau festgelegten Glasflächen-Quadratmeterzahl. Unter solche Verglasungen fallen Fenster, Glasscheiben in Türen und Geländer, Möbel (z.B. Vitrinen), Bilderrahmenglas, Spiegel und Duschkabinen. Manche Versicherer schließen auch Acryl- und Plexiglasscheiben ein, diese werden in Verträgen als „glasstoffähnliche Kunststoffe“ bezeichnet. Geht also die Duschwand kaputt oder hat das Glas des Bilderrahmens einen Knacks abbekommen, wird dieser Schaden grundsätzlich von der Versicherung übernommen.
Achtung: Fast nie vom Versicherungsschutz erfasst, sind in der Haushaltsversicherung diverse Dachelemente und Abdeckungen aus Glas (insbesondere Vordächer, Gewächshäuser, etc.). Gleiches gilt für das Geländer auf Balkon und Terrasse.
Gebrauchsgegenstände aus Glas
Anders sieht es bei Geschirr und Lampen aus: Schäden an diesen Gläsern werden nicht von der Versicherung übernommen. Selbiges gilt auch, wenn die optische Brille zu Bruch geht. Dafür gibt es spezielle Versicherungen, die meist von Optikern angeboten werden.
Ob Kochfelder übernommen werden, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Bei der Premiumvariante der LAMIE Haushaltsversicherung sind Schäden an Glaskeramik- und Induktionskochfeldern gedeckt.
Schäden an Bildschirmen von Fernseher oder Computer sowie Handydisplays übernimmt keine Haushaltsversicherung. Für Elektronikgeräte gibt es besondere Versicherungen, die bei Bildschirm- oder Displaybruch den Schaden übernehmen. Auch besondere Solar- oder Photovoltaikanlagen werden nicht ohne besonderer Vereinbarung von einer Haushalts- oder Eigenheimversicherung geschützt.
Notverglasung
In manchen Verträgen werden auch die Kosten für Notverglasungen übernommen. Eine Notverglasung ist dann erforderlich, wenn beispielsweise eine Fensterscheibe oder Glastür beschädigt wurde und eine reguläre Neuverglasung nicht sofort möglich ist. Das passiert meistens am Wochenende oder nachts. Durch die Notverglasung können Umwelteinflüsse nicht bis in die Wohnung vordringen und auch potentiellen Dieben wird der sprichwörtliche Riegel vorgeschoben.
Lamie tipp:
Glasbruchschäden sind die häufigsten Schäden in der Haushaltsversicherung. Deswegen sind zusätzliche Glasprämien oft teuer. Manchmal ist es möglich, den Glasbruch bei der Versicherung auszuschließen um bei der Prämie zu sparen. Ob das sinnvoll ist, musst du für dich selbst entscheiden, im Besonderen jedoch nach einer Renovierung (neue Glasflächen) oder wenn du im Besitz vieler Möbeln aus Glas bist.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 20.04.2018
- von Alexandra
Alexandra
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