Gut zu wissen: In diesen 10 Fällen zahlt die KFZ-Kaskoversicherung nicht
- 30.07.2019
- von Alexandra
Die KFZ-Vollkaskoversicherung deckt Schäden am eigenen Auto bei selbstverschuldeten Unfällen sowie bei Diebstahl, Brand und Naturgefahren wie Überschwemmung, Sturm, Hagel etc. Aus diesem Grund wird sie vor allem für neue Autos als Rund-um-Schutz abgeschlossen und auch so wahrgenommen. Eine Kaskoversicherung sollte aber kein Anlass sein um sich im Straßenverkehr unverwundbar zu fühlen, zumindest was finanzielle Schäden betrifft. Denn sie kommt längst nicht für alles auf, besonders bei grober Fahrlässigkeit. Wir verraten dir, was du darüber wissen solltest.
Verschuldet man einen Unfall, kommt die KFZ-Haftpflichtversicherung für die Schäden des Unfallgegners auf. Nur mit einer Vollkaskoversicherung sind die Schäden am eigenen Fahrzeug auch gedeckt. Die Teilkasko umfasst Schäden, die ohne dein Verschulden aufgrund höherer Gewalt oder Diebstahl verursacht wurden. Viele Versicherer bieten bei der Teilkaskoversicherung zusätzlich die Möglichkeit, Schäden, wie z.B. Park- oder Vandalismusschäden, durch unbekannte Dritte gegen Aufpreis mitzuversichern.
Und trotzdem: Bei Unfällen oder sonstigen Schäden, die aufgrund grober Fahrlässigkeit deinerseits entstehen, ist die Versicherung nicht verpflichtet, deinen Kaskoschaden zu bezahlen. Und da gibt es mehrere Gründe, als nur die üblichen groben Verletzungen der Straßenverkehrsordnung, wie etwa das Fahren im alkoholisierten Zustand oder das Überqueren einer Kreuzung bei Rot. Wir sprechen hier von häufigen Situationen, wo der Autofahrer den Schaden durch kurzes Nachdenken voraussehen und verhindern hätte können. Im Folgenden schildern wir ein paar solcher Fälle.
Tipp: Es gibt zwar einige Kaskoversicherungen, wo sich grobe Fahrlässigkeit mitversichern lässt, dies erhöht allerdings die Prämie um etwa 5 bis 10 Prozent.
1. Zündschlüssel sichtbar im Auto zurücklassen
Deutlicher kann eine Einladung an einen Autodieb wohl nicht sein. Hier zahlt wohl keine KFZ-Kaskoversicherung, auch nicht, wenn das Auto versperrt ist.
2. Unversperrtes Fahrzeug auf privatem Gelände
Auch hier kann die Einladung an einen Autodieb wohl nicht deutlicher sein. Hier zahlt wohl ebenso keine KFZ-Kaskoversicherung.
3. Unbeaufsichtigter Autoschlüssel
Bist du irgendwo unterwegs, nutze immer Safes zur Verwahrung deiner Zündschlüssel. Aus einer unbeaufsichtigten Tasche oder hinter dem Tresen der Hotelrezeption kann dieser leicht unbemerkt entwendet werden. Wird das Auto dann gestohlen, zahlt die Kasko höchstwahrscheinlich nicht.
4. Abstellen des Fahrzeugs in unsicheren Gegenden
Ist man in dubiosen, gefährlichen oder verlassenden Stadtteilen oder Gebieten unterwegs, sollte man sich lieber einen bewachten und mit Schranken versehenen Parkplatz suchen. Insbesondere auf Reisen mit dem Auto ist daher auf einen überwachten Hotelparkplatz zu achten. Ist dieser voll oder es ist keiner vorhanden, sollte man nicht auf einen ungesicherten Platz ausweichen. Wird das Auto dann gestohlen, reicht es gegenüber der Kasko-Versicherung als Argument dann wahrscheinlich auch nicht, wenn sich der ungesicherte Parkplatz gleich in der Nähe oder gegenüber dem Hotel befindet.
Grobe Fahrlässigkeit wird umso mehr angenommen, wenn es sich bei dem Fahrzeug augenscheinlich um ein wertvolles Diebesgut handelt. Deine BMW Limousine solltest du also nicht unbedingt in einer Seitengasse abstellen.
Bei einem Motodrad ist häufig schon das nicht Aktivieren der Diebstahlsicherung oder der Lenkradsperre auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen ein Ablehnungsgrund im Schadenfall.
5. Parken auf abschüssigem oder instabilem Gelände
Wenn du dein Auto auf einer Straße mit Gefälle mit eingelegtem 2. Gang und ohne Anziehen der Handbremse abstellst, kannst du bei Schäden ebenfalls mit einer Ablehnung rechnen. Gleiches gilt für das Parken auf instabilem Untergrund, der durch Unwetter- und Umweltschäden gefährdet ist. Sichere also dein Fahrzeug immer vor dem Abrollen und meiden Sie Gefahrenquellen wie morsche Bäume, Erd- und Gesteinsmassen oder große Wassermengen.
6. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit
Natürlich wird im Schadenfall auch bei der Kaskoversicherung das Verhalten während der Fahrt bewertet. Überhöhte Geschwindigkeiten werden schnell einmal als grob fahrlässig eingestuft, besonders bei schlechten Fahrbahnverhältnissen (Kurven, Spurrillen, Schotterstraßen, Kopfsteinpflaster etc.). Eine Geschwindigkeit von 100 km/h anstelle der erlaubten 60 km/h wurden beispielsweise auf einer Kopfsteinpflasterstrecke als grob fahrlässig bewertet.
Die Fahrweise sollte auch immer den Umwelt- und Wetterbedingungen angepasst werden. Fährst du während eines Sturms zu schnell und übersiehst aufgrund schlechter Sicht einen umgestürzten Baum auf der Fahrbahn, kann die Versicherung ablehnen. Gleiches gilt bei Schneeglätte, Hagel oder dichtem Nebel. Besonders wenn man nicht ortskundig ist und schlechte Sicht hat (z.B. auf einer unbeleuchteten und unbefestigten Straße bei Nacht) sollte man das Tempo drosseln.
7. Gefährliche Überholmanöver
Das Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn um 10 km/h mag vielleicht noch nicht grob fahrlässig sein, jedoch hat der OGH eine Geschwindigkeit von 140km/h im Zusammenhang mit einem Überholmanöver auf nasser Fahrbahn in einer Kurve sehr wohl als grobe Fahrlässigkeit bewertet.
8. Nichtbeachtung von Stopp-Zeichen, Blinkanlagen oder sonstigen Warnzeichen
Warnzeichen und Hinweisschilder bei gefährlichen Kreuzungen oder unbeschrankten Bahnübergängen ignorierst du besser nicht, denn hier sitzt die Kaskoversicherung bei Unfällen garantiert am längeren Hebel. Inwieweit solche Schilder „schon einmal übersehen werden dürfen“, hängt davon ab, wie deutlich die Hinweise abgebracht wurden. Grob fahrlässig ist jedenfalls das Nichtbeachten einer Blinkanlage vor einem unbeschrankten Bahnübergang.
9. Übermüdung und Sekundenschlaf
Tritt man eine Fahrt an, obwohl aufgrund starker Müdigkeit die Fahrtüchtigkeit eindeutig eingeschränkt ist, wird die Kasko bei einem Unfall höchstwahrscheinlich aussteigen. Bei Sekundenschlaf kommt es auf die jeweilige Situation und ebenfalls auf die körperliche Verfassung an. Entscheidend ist, ob man erkennen musste, dass man die erforderliche Fahrtüchtigkeit nicht mehr hatte. Hinweise dafür sind klassische Symptome wie beispielsweise Gähnen oder Lidschwere.
10. Ablenkungen
Ob man nun den richtigen Radiosender sucht, sich nach dem Smartphone bückt oder mit der Geldbörse hantiert um die Mautkarte herauszufischen, Ablenkungen sind immer ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit, besonders im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsübertretungen
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 30.07.2019
- von Alexandra
Alexandra
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