Schlüsselverlust: Zahlt die Versicherung?
- 23.01.2018
- von Alexandra
Fast jedem ist es schon passiert: Man steht vor der Wohnungs- oder Bürotür und sucht. Man wühlt unter steigender Nervosität in der Handtasche, im Rucksack oder der Hosentasche. Doch ohne Erfolg: Der Schlüssel ist nicht zu finden. Meistens hat man den Schlüsselbund bloß zu Hause vergessen. Taucht der Schlüssel aber nicht wieder auf oder wurde sogar gestohlen, bedeutet das einen großen Aufwand für den Schlüsselbesitzer, nicht nur organisatorisch, sondern auch finanziell. Ob und in welchen Fällen die Versicherung den Schaden deckt und welche Verpflichtungen den Besitzer treffen, haben wir für dich recherchiert.
Ein Wermutstropfen gleich zu Beginn: Eine allgemeine Aussage, ob und wie viel die Versicherungen bezahlen, lässt sich nicht so leicht treffen. Oft kommt es darauf an, wie die Schlüssel abhandengekommen sind und welche Leistungen geltend gemacht werden.
Wohnungsschlüssel verloren oder gestohlen
In den meisten Haushaltsversicherungen ist ein einfacher Verlust der Schlüssel nicht versichert. In diesem Fall bleibt man also auf den Kosten (für Schlüssel und Schlosstausch) sitzen. Falls jedoch Schlüsselverlust von deiner Haushaltsversicherung gedeckt ist, oder du die Deckung selbst eingeschlossen hast, kannst du den Schaden bei deiner Versicherung geltend machen.
Auch der einfache Diebstahl von Schlüssel ist in gängigen Haushaltsversicherungen meist nicht versichert. Wenn überhaupt, zahlt die Versicherung den Schlüssel- und Schlossaustausch oft nur dann, wenn Sie beraubt wurden oder der Schlüssel durch Einbruch entwendet wurde. Natürlich muss in solchen Fällen der Versicherungsnehmer sofort Anzeige erstatten! Wird das Schloss im Zuge eines Einbruchdiebstahls in deiner Wohnung beschädigt, ist dieser Schaden von der Haushaltsversicherung gedeckt. Wird die Eingangstüre jedoch mutwillig oder durch Vandalismus beschädigt, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Leistungen für Schäden durch Vandalismus sind nämlich meist nur dann versichert, wenn sich der Täter durch Einbruch Zugang zur Wohnung verschafft hat. Überprüfen Sie daher immer die Polizze Ihrer Versicherung und deren Deckung.
ACHTUNG: Egal, wie die Schlüssel verloren gehen: Sorge immer dafür, dass deine Wohnung schnellstmöglich wieder „gesichert“ wird. Werden dir nämlich Schlüssel gestohlen und der Dieb dringt damit in deine Wohnung ein, weil die Schlösser nicht getauscht wurden, kann die Versicherung leistungsfrei werden! Begründet wird das damit, dass der Versicherungsnehmer nach einer Gefahrenerhöhung nicht die zumutbaren Sicherungsmaßnahmen getroffen hat. Informiere dich in jedem Fall Ihre Versicherung. Nur dort erhältst du die relevanten Informationen, wie vorzugehen ist.
Lamie tipp:
In der LAMIE Premium Haushaltsversicherung sind die Schlossaustauschkosten beim Verlust und Diebstahl bis zu 2.000 € versichert.
Autoschlüssel
Bei Verlust der Autoschlüssel ist ebenfalls Sorgfalt geboten! Selbst wenn du einen Ersatzschlüssel besitzen, solltest du das Schloss deines Autos tauschen lassen. Auch wenn dein Wagen kilometerweit vom Ort des Schlüsseldiebstahls entfernt ist, kann die Versicherung die Leistung verweigern, sollte dein Auto in Folge dennoch gestohlen werden. Passiert ist so ein Fall in Wien: Der Oberste Gerichtshof entschied, dass die Kaskoversicherung nicht leisten müsse, da es der Versicherungsnehmerin zumutbar gewesen wäre, die Schlösser zu tauschen. Hier gilt also auch „Vorsicht ist besser als Nachsicht“: Informiere deine Versicherung um den weiteren Ablauf zu klären.
Achtung bei Büro- und Firmenschlüssel!
Besonders achten solltest du auch auf deine Büro- oder Firmenschlüssel. Der Verlust von Büroschlüssel ist nämlich nicht in der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Im schlimmsten Fall hat der Dienstnehmer den Schaden zu bezahlen, nämlich dann, wenn er dem Dienstgeber haftet. Haftung setzt Verschulden voraus, das heißt also, wenn der Schlüssel sorgfältig verwahrt wurde, haftet der Arbeitnehmer nicht für einen allfälligen Verlust. Geht der Arbeitnehmer allerdings unvorsichtig mit dem Schlüssel um, kann er für den entstandenen Schaden zur Kasse gebeten werden. Mitunter kann ein solcher Anspruch aber gemäßigt werden nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz (DHG).
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 23.01.2018
- von Alexandra
Alexandra
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