Terrasse und Balkon: Was ist versichert?

Die wichtigsten Tipps bei Unwetter,
damit deine Versicherung auch zahlt! 

Wer zu den Glücklichen gehört, der einen Balkon oder eine Terrasse sein Eigen nennen darf, kann im Sommer nach der Arbeit täglich den verdienten Urlaub auf „Balkonien“ genießen. Da investiert man gerne in schöne Gartenmöbel und Pflanzen. Doch die Ausstattung des Balkons ist äußeren Einflüssen und somit erhöhten Schadensrisiken ausgesetzt. Ist der Außenbereich in Haushaltsversicherung & Co überhaupt versichert? Wir klären auf!

Bewegliche Gegenstände wie Möbel und Geräte am Balkon, auf Terrasse oder im Garten, die bestimmungsgemäß dort belassen und verwendet werden, sind in der Regel in der Haushaltsversicherung versichert. Das Balkon- bzw. Terrassengeländer selbst, sowie auch Topf- und Terrassenpflanzen, sind in der Wohngebäude- bzw. Eigenheimversicherung versichert. Außenanlagen wie Carports oder Whirlpools muss man in der Eigenheimversicherung meist extra beantragen.

Ein paar Aspekte und wichtige Ausnahmen gibt es dabei aber zu beachten:

Achtung bei Sturm und Unwetter!

Schäden durch Sturm und Blitzschlag sind grundsätzlich in der Haushaltsversicherung gedeckt. Bei drohendem Unwetter sind jedoch potentielle Schadenquellen zu beseitigen (z.B. loser Blumentopf am Geländer), sämtliche Gegenstände zu sichern (Schadenminderungspflicht) und die Balkon- und Terrassentüren zu schließen.

Außerdem sollte man in Hinblick auf einen Sturmschaden folgendes wissen:  Die Versicherer kommen nicht für Schäden auf, die durch jedes beliebige Lüftchen entstehen können. Meist gilt als Sturm eine Windgeschwindigkeit ab 60 km/h. Zu beweisen hat dies der Versicherte, der sich aber für einen Nachweis an die österreichische Unwetterzentrale wenden kann.

Lamie Tipp:

Auf der sicheren Seite befindet man sich mit einer zusätzlichen „All-Risk“-Deckung oder der im Versicherungsvertrag festgehaltenen Option „unbenannte Gefahren“. In der LAMIE Premium Variante der Haushalts– und/oder Eigenheimversicherung sind unbenannte Gefahren jedenfalls versichert.

Achtung bei Diebstahl!​

Wer in hochwertige Terrassenmöbel und in einen teuren Grill investiert, dem sollte bewusst sein, dass diese Ausstattung auch Diebe bzw. Einbrecher anlockt. Wenn diese wertvollen Gegenstände dann noch frei zugänglich herumstehen, haben Verbrecher ein leichtes Spiel und der Einbruchdiebstahlschutz der Haushaltsversicherung greift meist nicht. Es sind also gezielte Maßnahmen zum Diebstahlschutz zu ergreifen, wie zum Beispiel das Anketten der Möbel über Nacht oder das Unterstellen in abgeschlossenen Räumen. Dem Einbrecher muss ein Hindernis in den Weg gestellt werden, dass er nur durch Anwendung von Gewalt überwinden kann – sonst liegt sogenannter einfacher Diebstahl vor (was in der Regel nicht versichert ist). Der Gartenzaun alleine reicht zum Schutz nicht aus. Allerdings sollte man im Vorfeld mit dem Versicherer abklären, ob die vorgesehene Sicherungsmaßnahme einen ausreichenden Schutz verspricht.

Achtung bei Grillschäden!

Es besteht ein „theoretisches“ Grundrecht auf Grillen, solange das ortsübliche Maß nicht überschritten wird und es laut Hausordnung (Mietwohnung) erlaubt ist. Wenn beim Grillen jedoch ein Schaden an eigenen Sachen entsteht, kann die Versicherung bei Vorliegen von „grober Fahrlässigkeit“ ablehnen, vorausgesetzt Schäden aufgrund grob fahrlässiger Verursachung sind nicht versichert. Grundsätzlich gilt: Offenes Feuer oder andere Hitzequellen sind Gefahrenquellen, auf die man ständig ein Auge haben muss. Man sollte auch sein Glück nicht herausfordern, indem man Spiritus oder Brandbeschleuniger verwendet. Dazu wurde vom OGH beispielsweise festgehalten, dass von grober Fahrlässigkeit auszugehen ist, wenn im Rahmen einer Grillparty unter einem niedrigen Holzdach ein Feuer entzündet und dadurch das Haus in Brand gesteckt wird. Damit die Haushaltsversicherung bei einem Grillschaden zahlt, ist also höchste Vorsicht geboten.

Lamie Tipp:

Achte darauf, dass in deiner Haushaltsversicherung grobe Fahrlässigkeit versichert ist.

Achtung bei Glasbauten auf Terrasse und Balkon!

Bei modernen Häusern und Wohnungen ist der Baustoff Glas nur allzu beliebt und macht Terrasse oder Balkon windstill, regensicher oder gar ganzjährig nutzbar (Wintergarten). Verglasungen am Balkongeländer sind bei den meisten Versicherungen nicht im Basisprodukt der Haushaltsversicherung enthalten und womöglich auch Sache der Eigenheim- bzw. Wohngebäudeversicherung (bei Mietwohnungen betrifft das also meist den Vermieter).

Damit Schäden am Glas (z.B. durch Sturm, Feuer oder Einbruch) versichert sind, muss eine Glasbruchversicherung enthalten sein. Was nicht automatisch der Fall ist. Zwei Bedingungen müssen meistens noch gegeben sein, damit die Versicherung im Schadenfall zahlt: Das Glas muss flach sein (Hohlgläser z.B. Vasen sind nicht versichert) und es muss – wie der Name „Glasbruchversicherung“ schon sagt, zerbrechen bzw. in Scherben gehen (Kratzer oder Absplitterungen sind nicht versichert).

Lamie Tipp

Wichtig im Zusammenhang mit Glasschäden ist die genaue Prüfung des Versicherungsvertrags und des jeweiligen Bedarfs. Aufgrund der hohen Schadenanfälligkeit von Glas im Haushalt werden solche Schäden von Versicherern sehr unterschiedlich behandelt.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

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Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

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Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

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Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.