Auto privat kaufen: Was gibt es zu beachten?
- 28.01.2019
- von Alexandra
Um einen möglichst hohen Erlös zu erwirtschaften, verkaufen und kaufen viele ihre Autos am privaten Automarkt via Willhaben & Co. Der Verkauf an einen Händler ist zwar mit weniger Aufwand verbunden, logischerweise fällt natürlich auch der Erlös geringer aus. Umgekehrt hat man beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler oft mehr zu bezahlen. Hier sollte man jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass es dafür gewisse Sicherheiten hinsichtlich Abwicklung und Gewährleistung gibt. Die Ansprüche an den Verkäufer bei einem Privatkauf sind weitaus geringer. Wir beleuchten näher, was du als privater Autokäufer am Markt beachten solltest, um dich vor Fehlern zu schützen.
Tipps für den Privatkauf von Gebrauchtwagen
1. Sorgfältige Autobesichtigung
Bei der Besichtigung solltest du neben einer reibungslosen Probefahrt auf folgende Dinge besonders achten:
sind Roststellen erkennbar
Beschädigung der Felgen
Ungleichmäßig abgefahrene Reifen
Spaltmaße von Türen und Haube sind ungleichmäßig
übermäßige Lackschäden
Bremsscheiben (soweit sichtbar): Rillen und Rost
merkwürdige Geräusche bei laufendem Motor
Kein gutes Gefühl bei der Probefahrt
Lückenhaftes bzw. nicht vorhandenes Serviceheft (Achten Sie besonders auf einen allfälligen Zahnriemenwechsel. Ist dieser bald fällig, verteuert diese das Fahrzeug ungemein)
Aktuelles Pickerlgutachten
Mehr dazu in der ÖAMTC Gebrauchtwagen-Checklist.
2. Die Absicherung beim Gebrauchtwagenkauf: Der Ankaufstest
Ist am Fahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette (“Pickerl”) angebracht, so heißt das noch lange nicht, dass das Fahrzeug auch wirklich in Ordnung ist! Egal, ob man einen Gebrauchtwagen privat oder beim Händler kauft, ein Ankaufstest deckt mögliche Mängel am Fahrzeug auf. Beispielsweise der ÖAMTC bietet dieses Service an.
Findet man beispielsweise im Internet einen sehr günstigen Gebrauchtwagen, so kann dies durchaus ein Fahrzeug mit versteckten Schäden sein. Ohne eine Gewährleistung schaut man hierbei nach dem Kauf durch die Finger.
Achtung: Der Gewährleistungsausschluss muss vertraglich vereinbart sein und gilt ausschließlich beim Kauf von Privaten – hat der Verkäufer einen Mangel listig verschwiegen, kannst du den Vertrag gerichtlich anfechten. Stimmt der Käufer einer Kaufüberprüfung nicht zu, solltest du vom Angebot Abstand nehmen.
3. Das Herzstück des Gebrauchtwagen Kaufs: Der korrekte Kaufvertrag
Im Internet finden sich dutzende Vorlagen von KFZ-Kaufverträgen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass alle relevanten Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeuges eingetragen werden. Das Wichtigste bei der Erkennung des Fahrzeuges ist die sogenannte Fahrzeugidentifikationsnummer. Halte dich auch die Kilometeranzahl sowie die Kaufüberprüfung im Vertrag fest. Generell sollten sämtliche Zusicherungen des Verkäufers auch schriftlich festgehalten werden (z.B. mündliche Abreden, die Reparatur offensichtlicher Schäden, sonst sind sie mitgekauft!) Es empfiehlt sich auch, eine Übersicht aller erkennbarer Schäden dem Vertrag anzuschließen, damit klar ersichtlich ist, von welchem Ist-Zustand die Vertragsparteien ausgegangen sind.
4. Rechtliche Ansprüche beim Privatkauf
Zwischen Privatpersonen gilt kein Konsumentenschutzrecht.
Nach Vertragsabschluss besteht für beide Seiten kein gesetzliches Rücktrittsrecht.
Der Kaufvertrag für einen Privatkauf enthält in der Regel eine Passage für den Ausschluss der Gewährleistungspflicht. Das heißt, dass der Käufer für auftretende, nicht ins Auge fallende, Mängel selbst aufkommen muss (z.B. Der Lack löst sich oder generelle Verschleißerscheinungen, die nach der Kilometer-Anzahl des Wagens unüblich sind, wie etwa bei Brems- und Kupplungsscheiben und Keilriemen). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl, wenn er bewusst einen Schaden verschwiegen hat. Für diesen Fall bestehen die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung oder wahlweise der nachträglichen Anpassung des Vertrages (sprich man kann den Teil des Kaufpreises verlangen, den man aufgrund von Unkenntnis des Mangels zu viel gezahlt hat).
5. Die KFZ- Versicherung ummelden
Wird das Fahrzeug verkauft, so muss das umgehend der Versicherung gemeldet werden. Im Normalfall gehen sämtliche Versicherungen (Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallvers.) auf den Käufer über, wobei sowohl Verkäufer als auch Käufer für offene Prämien haften. Der Käufer kann aber entscheiden, ob er die Versicherung behält oder ob er eine neue Versicherung abschließen möchte. Als neuer Besitzer ist man jedenfalls berechtigt, alle alten Versicherungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen („Erwerberkündigung“). Das Kündigungsrecht erlischt allerdings innerhalb eines Monats nach Übergabe.
Achtung: Kläre auch, ob der Verkäufer für den Fall eines Unfalles eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, die Probefahrten abdeckt.
Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.
- 28.01.2019
- von Alexandra
Alexandra
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