Auto privat kaufen: Was gibt es zu beachten?

Um einen möglichst hohen Erlös zu erwirtschaften, verkaufen und kaufen viele ihre Autos am privaten Automarkt via Willhaben & Co. Der Verkauf an einen Händler ist zwar mit weniger Aufwand verbunden, logischerweise fällt natürlich auch der Erlös geringer aus. Umgekehrt hat man beim Kauf eines Gebrauchtwagens vom Händler oft mehr zu bezahlen. Hier sollte man jedoch auch nicht außer Acht lassen, dass es dafür gewisse Sicherheiten hinsichtlich Abwicklung und Gewährleistung gibt. Die Ansprüche an den Verkäufer bei einem Privatkauf sind weitaus geringer. Wir beleuchten näher, was du als privater Autokäufer am Markt beachten solltest, um dich vor Fehlern zu schützen.

Tipps für den Privatkauf von Gebrauchtwagen

1. Sorgfältige Autobesichtigung

Bei der Besichtigung solltest du  neben einer reibungslosen Probefahrt auf folgende Dinge besonders achten:

sind Roststellen erkennbar

Beschädigung der Felgen

Ungleichmäßig abgefahrene Reifen

Spaltmaße von Türen und Haube sind ungleichmäßig

übermäßige Lackschäden

Bremsscheiben (soweit sichtbar): Rillen und Rost

merkwürdige Geräusche bei laufendem Motor

Kein gutes Gefühl bei der Probefahrt

Lückenhaftes bzw. nicht vorhandenes Serviceheft (Achten Sie besonders auf einen allfälligen Zahnriemenwechsel. Ist dieser bald fällig, verteuert diese das Fahrzeug ungemein)

Aktuelles Pickerlgutachten

2. Die Absicherung beim Gebrauchtwagenkauf: Der Ankaufstest

Ist am Fahrzeug eine gültige Begutachtungsplakette (“Pickerl”) angebracht, so heißt das noch lange nicht, dass das Fahrzeug auch wirklich in Ordnung ist! Egal, ob man einen Gebrauchtwagen privat oder beim Händler kauft, ein Ankaufstest deckt mögliche Mängel am Fahrzeug auf. Beispielsweise der ÖAMTC bietet dieses Service an.

Findet man beispielsweise im Internet einen sehr günstigen Gebrauchtwagen, so kann dies durchaus ein Fahrzeug mit versteckten Schäden sein. Ohne eine Gewährleistung schaut man hierbei nach dem Kauf durch die Finger.
Achtung: Der Gewährleistungsausschluss muss vertraglich vereinbart sein und gilt ausschließlich beim Kauf von Privaten – hat der Verkäufer einen Mangel listig verschwiegen, kannst du den Vertrag gerichtlich anfechten. Stimmt der Käufer einer Kaufüberprüfung nicht zu, solltest du vom Angebot Abstand nehmen.

3. Das Herzstück des Gebrauchtwagen Kaufs: Der korrekte Kaufvertrag

Im Internet finden sich dutzende Vorlagen von KFZ-Kaufverträgen. Wichtig ist auf jeden Fall, dass alle relevanten Daten des Käufers, des Verkäufers und des Fahrzeuges eingetragen werden. Das Wichtigste bei der Erkennung des Fahrzeuges ist die sogenannte Fahrzeugidentifikationsnummer. Halte dich auch die Kilometeranzahl sowie die Kaufüberprüfung im Vertrag fest. Generell sollten sämtliche Zusicherungen des Verkäufers auch schriftlich festgehalten werden (z.B. mündliche Abreden, die Reparatur offensichtlicher Schäden, sonst sind sie mitgekauft!) Es empfiehlt sich auch, eine Übersicht aller erkennbarer Schäden dem Vertrag anzuschließen, damit klar ersichtlich ist, von welchem Ist-Zustand die Vertragsparteien ausgegangen sind.

4. Rechtliche Ansprüche beim Privatkauf

Zwischen Privatpersonen gilt kein Konsumentenschutzrecht.

Nach Vertragsabschluss besteht für beide Seiten kein gesetzliches Rücktrittsrecht.

Der Kaufvertrag für einen Privatkauf enthält in der Regel eine Passage für den Ausschluss der Gewährleistungspflicht. Das heißt, dass der Käufer für auftretende, nicht ins Auge fallende, Mängel selbst aufkommen muss (z.B. Der Lack löst sich oder generelle Verschleißerscheinungen, die nach der Kilometer-Anzahl des Wagens unüblich sind, wie etwa bei Brems- und Kupplungsscheiben und Keilriemen). Allerdings haftet der Verkäufer sehr wohl, wenn er bewusst einen Schaden verschwiegen hat. Für diesen Fall bestehen die Möglichkeiten der Vertragsanfechtung oder wahlweise der nachträglichen Anpassung des Vertrages (sprich man kann den Teil des Kaufpreises verlangen, den man aufgrund von Unkenntnis des Mangels zu viel gezahlt hat).

5. Die KFZ- Versicherung ummelden

Wird das Fahrzeug verkauft, so muss das umgehend der Versicherung gemeldet werden. Im Normalfall gehen sämtliche Versicherungen (Haftpflicht-, Kasko-, Insassenunfallvers.) auf den Käufer über, wobei sowohl Verkäufer als auch Käufer für offene Prämien haften. Der Käufer kann aber entscheiden, ob er die Versicherung behält oder ob er eine neue Versicherung abschließen möchte. Als neuer Besitzer ist man jedenfalls berechtigt, alle alten Versicherungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen („Erwerberkündigung“). Das Kündigungsrecht erlischt allerdings innerhalb eines Monats nach Übergabe.

Achtung: Kläre auch, ob der Verkäufer für den Fall eines Unfalles eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, die Probefahrten abdeckt.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

Weitere Artikel zum Thema Versicherung

17 einfache Tipps zum Einbruchschutz

Ein modernes Heim ohne Sicherheitstüre oder Alarmanlage findet sich heutzutage selten. Doch wie kann man sich schützen, wenn man nicht in einem Neubau mit den neuesten Sicherheitsstandards wohnt? Wir haben für Sie eine Liste an Tipps erstellt, wie Sie Ihr Zuhause durch einfache Do-It-Yourself-Maßnahmen (DIY) und auch professionelle Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen können. Laut der […]

Mehr lesen

Einbruch: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Ein Einbruch in der eigenen Wohnung – eine grauenvolle Vorstellung. Man kommt von der Arbeit nach Hause und die Tür steht offen. Drinnen herrscht ein einziges Chaos und schnell wird einem bewusst: Bei mir wurde eingebrochen! Die erste Frage, die häufig danach auftaucht: Zahlt meine Haushaltsversicherung? LAMIE hat für Sie die wichtigsten Voraussetzungen dafür zusammengefasst. Die […]

Mehr lesen

LAMIE goes international: HUB Eröffnung Serbien!

Es freut uns unglaublich: Wir haben uns international erweitert und einen HUB in Belgrad, Serbien eröffnet. Wir freuen uns riesig! Und natürlich danken wir euch und für euer Vertrauen. Denn ohne euch als treue Kunden wäre das alles nicht möglich!  LAMIE kommt nach serbien Derzeit rumort es etwas in der FinTECH und InsurTECH Branche. Die […]

Mehr lesen

Werde Teil unserer LAMIE-Community:

Wir sind für dich da!

Schreib uns:
kundenservice@lamie-direkt.at

Ruf uns an:
0732 2596

Melde einen Schaden bequem und online.
Hier geht es zum Schadensformular

Zum Beginn

Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitswetterversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.