Bei einem Umzug Haushaltsversicherung kündigen oder mitnehmen?

Als ob ein Umzug alleine nicht schon anstrengend genug wäre, gibt es – bevor man sich häuslich einleben kann – jede Menge Papierkram zu erledigen. Eine der wichtigsten Fragen: Was mache ich mit meiner Haushaltsversicherung? Ob man nun die alte Versicherung kündigen oder mitnehmen möchte, gibt es verschiedene Möglichkeiten. LAMIE zeigt was man dabei beachten muss.

Grundsätzlich sollte man sich noch vor dem Umzug darüber klar werden, ob man bei der alten Versicherung bleiben oder für das neue Zuhause auch eine neue Versicherung abschließen möchte. Im ersten Fall muss die Übersiedelung auf jeden Fall bei der Versicherung gemeldet werden. Möchte man hingegen den alten Versicherungsvertrag kündigen, bietet der Wohnungswechsel einen Grund zur  vorzeitigen Kündigung trotz vertraglich vereinbarter Laufzeit. Mit anderen Worten – bei einem Umzug kann man die Haushaltsversicherung jedenfalls kündigen. Zudem bringt der Abschluss einer neuen Versicherung oft Einsparungsmöglichkeiten bzw. Wege, um die Deckung an die neuen Gegebenheiten optimal anzupassen.

Wenn du bei der Kündigung deiner alten Versicherung Hilfe benötigst, wende dich einfach an den kostenlosen LAMIE Wechselservice.

Steht dir nun ein Umzug bevor, gibt es bei der Haushaltsversicherung in der Praxis grundsätzlich drei verschiedene Möglichkeiten:

1. Versicherung übersiedelt automatisch, wenn man nicht vor dem Umzug kündigt.

Manche Versicherer legen in ihren Allgemeinen Bedingungen fest, dass die Haushaltsversicherung auch während des Umzugs gilt und danach praktischerweise in die neue Wohnung übergeht. Einziges To-Do von Ihrer Seite: den Umzug der Versicherung umgehend melden. Danach besteht meist sowohl in der alten, als auch in der neuen Wohnung Versicherungsschutz solange die Übersiedelung noch nicht abgeschlossen ist (in der Regel auf die Dauer von 2 Monaten begrenzt).

Möchte man aber die Versicherung wechseln, muss der alte Vertrag noch vor Beginn des Umzugs gekündigt werden – das heißt der Kündigungstermin (Ende des Versicherungsschutzes) muss der Tag vor Beginn des Umzugs sein.

2. Versicherung übersiedelt automatisch und man kann ab bzw. nach dem Umzug kündigen.

Bei der zweiten Möglichkeit übersiedelt die Haushaltsversicherung ebenfalls mit und auch hier besteht Anzeigepflicht, damit die Versicherung auch während der Übersiedelung besteht. Wird der Umzug selbst nicht gemeldet, muss aber zumindest der Bezug einer neuen Wohnung innerhalb von zwei Monaten angezeigt werden. Ansonsten besteht kein Versicherungsschutz für das neue Heim.

Kündigen kann man den Vertrag auch nach Umzugsbeginn – dann aber nur innerhalb eines Monates ab dem ersten Umzugstag oder ab der behördlichen Ummeldung.

3. Versicherung muss gekündigt und neu abgeschlossen werden.

Es gibt auch Haushaltsversicherungen, die nicht automatisch mitübersiedeln und der Umzug auch nicht versichert ist. Die Versicherung gilt somit immer nur an einer Adresse (Risikoadresse in der Polizze). Nach Ende der Übersiedelung muss der alte Vertrag gekündigt und ein neuer abgeschlossen werden. Zweite Möglichkeit: Den Vertrag zum Umzugsende einfach auf die neue Adresse ändern.

Bei Abschluss einer Versicherung für den neuen Wohnort, ist der Umzug dann oft nur unter gewissen Voraussetzungen gedeckt (z.B. Schäden, die bei Umzug durch ein professionelles Umzugsservice entstehen).

Sonderfall: Doppelversicherung beim Zusammenziehen

Von einer Doppelversicherung spricht man, wenn für eine versicherte Sache gegen dieselbe Gefahr zwei oder mehrere Versicherungen bestehen und die Versicherungssummen insgesamt den versicherten Wert übersteigen. In der Praxis passiert das häufig dann, wenn Paare bzw. Freunde zusammenziehen und zwei bestehende Haushaltsversicherungen auf eine Wohnung übergehen. Hier geht sozusagen das Alter vor und die „jüngere“ Versicherung kann – einen Monat ab Kenntnis – gekündigt oder verhältnismäßig angepasst werden.

Solltest du also vergessen die Versicherung rechtzeitig vor oder ab Umzugsbeginn zu kündigen (wie in Punkt 1. Und 2.), gibt es im Falle einer Doppelversicherung einen weiteren Kündigungsgrund.

Anpassung der Versicherungssumme und Deckung

Da ein neues Zuhause nicht selten auch mit neuen Möbeln ausgestattet wird, geht ein Umzug meist auch mit einer Wertsteigerung einher. Bei Mitnahme der Versicherung in die neue Wohnung – oder Abschluss einer neuen Versicherung – muss daher nicht nur die geänderte Wohnfläche, sondern auch die Versicherungssumme dementsprechend angepasst werden. Bedenke, dass die Versicherungssumme die Entschädigungsgrenze des Versicherers ist – mehr als diese Summe wird nicht ausgezahlt.

Dazu ein Beispiel: Angenommen du schaffst dir in der neuen Wohnung eine hochwertige Küche an, wodurch dein geschätzter Versicherungswert von € 50.000 auf €70.000 steigt. Belässt du die Versicherungssumme bei € 50.000, bist du zu fast 30 % unterversichert. Im Schadenfall werden die Leistungen im selben Verhältnis gekürzt. Das heißt bei einem Schaden im Ausmaß von € 10.000, bekommst du dann nur 70% davon ersetzt.

 Willst du auf Nummer sicher gehen, dann vereinbare einen Unterversicherungsverzicht. Damit werden Schäden zumindest bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme (im Beispiel € 50.000) ersetzt.

Achte auch auf eine umfassende Deckung. Gerade beim Übergang von der Junggesellen- oder Studentenbude in eine Wohnung höherer Preisklasse sind Haushaltsversicherungen mit Basisschutz möglicherweise nicht umfassend genug. Bei modernen Wohnungen mit viel Verglasung ist zum Beispiel die Zusatzdeckung „Glasbruch“ empfehlenswert. Auch Überschwemmungen, unbenannte Gefahren und indirekter Blitzschlag sollten versichert sein.

Umgekehrt kann es natürlich auch sein, dass die Versicherung für die alte Wohnung (weil sie vor langer Zeit abgeschlossen wurde und dann im Aktenschrank vor sich hingeschlummert hat) nicht mehr zeitgemäß ist und sich durch neue, innovative Angebote Einsparungspotentiale ergeben. Es gibt unterschiedlichste Möglichkeiten, die Prämie zu reduzieren (z.B. höhere Sicherheitsstandards in der Wohnung oder die Wahl eines höheren Selbstbehalts).

Wie man sieht, gibt es bei einer Übersiedelung auch im Hinblick auf die Haushaltsversicherung jede Menge zu bedenken. Solltest du Fragen zu deinem bestehenden Versicherungsvertrag oder Probleme bei der Kündigung oder Übersiedelung deiner Versicherung haben, schreibe uns einfach. Unsere Experten helfen schnell, unabhängig und kostenlos.

Wir haben diesen Beitrag zu deiner Grundlegenden Information mit größter Sorgfalt recherchiert und ausgebreitet. Der Beitrag erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit und ersetzt keine persönliche Beratung durch den jeweiligen Experten.

Weitere Artikel zum Thema Versicherung

17 einfache Tipps zum Einbruchschutz

Ein modernes Heim ohne Sicherheitstüre oder Alarmanlage findet sich heutzutage selten. Doch wie kann man sich schützen, wenn man nicht in einem Neubau mit den neuesten Sicherheitsstandards wohnt? Wir haben für Sie eine Liste an Tipps erstellt, wie Sie Ihr Zuhause durch einfache Do-It-Yourself-Maßnahmen (DIY) und auch professionelle Sicherheitstechnik vor Einbruch schützen können. Laut der […]

Mehr lesen

Einbruch: Wann zahlt die Haushaltsversicherung?

Ein Einbruch in der eigenen Wohnung – eine grauenvolle Vorstellung. Man kommt von der Arbeit nach Hause und die Tür steht offen. Drinnen herrscht ein einziges Chaos und schnell wird einem bewusst: Bei mir wurde eingebrochen! Die erste Frage, die häufig danach auftaucht: Zahlt meine Haushaltsversicherung? LAMIE hat für Sie die wichtigsten Voraussetzungen dafür zusammengefasst. Die […]

Mehr lesen

LAMIE goes international: HUB Eröffnung Serbien!

Es freut uns unglaublich: Wir haben uns international erweitert und einen HUB in Belgrad, Serbien eröffnet. Wir freuen uns riesig! Und natürlich danken wir euch und für euer Vertrauen. Denn ohne euch als treue Kunden wäre das alles nicht möglich!  LAMIE kommt nach serbien Derzeit rumort es etwas in der FinTECH und InsurTECH Branche. Die […]

Mehr lesen

Werde Teil unserer LAMIE-Community:

Wir sind für dich da!

Schreib uns:
kundenservice@lamie-direkt.at

Ruf uns an:
0732 2596

Melde einen Schaden bequem und online.
Hier geht es zum Schadensformular

Zum Beginn

Blitzschlag

Mit durchschnittlich etwa 170.000 Blitzeinschlägen pro Jahr ist ein Einschlag im eigenen Zuhause gar nicht mal so unwahrscheinlich. Direkte Blitzschläge sind bereits in der Basic-Variante versichert. Die Premium-Variante deckt auch Schäden durch indirekte Blitzschläge bis 5.000 €.

Sportveranstaltungen

Dazu gehören jegliche Veranstaltungen im Zusammenhang mit sportlichen Aktivitäten z.B. Sportwettbewerbe, Sport-Festivals und Sportverein-Feste. 

Firmen-, Schul- und Universitätsfeiern

Dazu gehören u.a. Firmen-Jubiläumsfeiern, Sommerfeste, Universitätsveranstaltungen, Schulfeiern und Kinderfeste.

Märkte

Dazu gehören u.a. Street Food Markets, Mostkost, Bauern- bzw. Wochenmärkte, Viehmärkte, Tierschauen und Körveranstaltungen.

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitsstornoversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Hier kannst du überprüfen, ob die Hochzeitswetterversicherung deinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Bitte beachte, dass du durch den Online-Abschluss auf die Beratung und die persönliche Empfehlung durch einen LAMIE Berater verzichtest. Für eine produktspezifische Unterstützung im Bestellprozess stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

Zuerst zum
Wünsche- und Bedürfnistest

Nein, ich wünsche keine Bedarfserhebung bzw. möchte keinen Wünsche & Bedürfnisse Test

Liebe Kundinnen, liebe Kunden!

Aufgrund von Wartungsarbeiten können derzeit keine neuen Polizzen für die LAMIE Haushaltsversicherung abgeschlossen werden.

Wenn Sie Interesse an einem Abschluss zu einem späteren Zeitpunkt haben, schreiben Sie uns bitte gern über unser Kontaktformular, damit wir Ihr Interesse in Evidenz nehmen und Sie informieren können, sobald der online Abschluss wieder möglich ist.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Erdbeben

Welche Schäden Erdbeben anrichten können, kennen wir aus der medialen Berichterstattung nur zu Genüge. Erdbebenschäden sind bis 10.000 € versichert.

Einbruch

Damit dein Hab und Gut auch vor Langfingern geschützt ist, sind bei Einbruchdiebstahl neben entwendeten Gegenständen auch Schäden durch Vandalismus versichert.

Sturm

Die Natur ist unberechenbar. Deshalb sind Unwetterschäden durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Erdrutsch, Felssturz und ähnliches versichert. In der Premium-Variante sind zusätzlich Überschwemmungen (bis zu 5% der Versicherungssumme) gedeckt.

Leitungswasser

Ein undichtes Rohr und schon sind die neuen Möbel ruiniert. Leitungswasserschäden sind versichert. In der Premium-Variante sind auch Schäden durch Austritt von Wasser aus Haushaltsgeräten, Armaturen, Aquarien oder Wasserbetten gedeckt.

Feuer

Bei uns zählen zu Feuerschäden auch Schäden durch Wärmeeinwirkung. Deshalb ist dein Hausrat auch versichert, wenn er bloß angesengt, verkohlt, verrußt oder durch eine Explosion/Verpuffung zerstört wird.

Nachmittag & Abend

Die Hochzeitswetterversicherung gilt am Hochzeitsdatum standardmäßig für den Zeitraum 12.00 – 18.00 Uhr. Wenn ihr auch für den Abend auf Nummer sicher gehen wollt, könnt ihr den Zeitraum auf 12.00 bis 21.00 Uhr (10 mm Regen) erweitern.

Outdoor-/Musikveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Musik-Festivals, Konzerte, Theateraufführungen, Open-Air Kino, Zeltfeste, Bierfeste und Feuerwehrfeste.

Politische Veranstaltungen/Gemeindefeste:

Dazu gehören jegliche von Gemeinden organisierte Feiern sowie auch Veranstaltungen von politischen Parteien und Interessensvertretungen.

Kulturveranstaltungen

Dazu gehören u.a. Volksfeste, Kirtage, Dults, Kirchweihfeste, Maibaumfeste, Landjugend-Veranstaltungen, Musikvereinsfeste, Ritterfeste und Umzüge.