Der Unterschied zwischen KFZ-Haftpflicht- und Insassenversicherung
- 29.03.2019
- von Alexandra
Bei Neuanmeldung eines KFZ wird häufig auch eine spezielle KFZ-Zusatzversicherung angeboten, welche die Insassen vor Schäden eines Verkehrsunfalls schützt. Doch was unterscheidet die KFZ-Haftpflicht von dieser Unfall- und Insassenversicherung? Welche Lücken lässt die KFZ-Haftpflichtversicherung offen, wo die Insassenversicherung eine zusätzliche Absicherung bietet? Wir klären auf!
3 Bereiche der KFZ-Versicherung
1. KFZ-Haftpflichtversicherung
Diese ist verpflichtend und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Sie sichert Geschädigte und Verursacher ab und verhindert, dass ein Verkehrsunfall eventuell zum finanziellen Ruin führt bzw. ein schuldloses Opfer wegen Zahlungsunfähigkeit des Verursachers keine Leistung erhält. Übernommen werden Schäden, welche man als Verursacher jemand anderem zufügt. Schäden, welche man als Fahrer selbst erleidet sind nicht gedeckt.
Sie deckt die Sach-, Personen- und Vermögenschäden nach verschuldeten Verkehrsunfällen bis zur vereinbarten Versicherungssumme, darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer haftbar.
Beispiel: Die Kfz-Haftpflicht ersetzt den Schaden auch, wenn dein Beifahrer die Autotür öffnet und dabei ein anderes Fahrzeug beschädigt.
2. Insassenversicherung
Im Gegensatz dazu ist die KFZ-Insassenversicherung eine Sonderform der Unfallversicherung und bietet Versicherungsschutz für Unfälle von Fahrzeuginsassen beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen des versicherten Fahrzeuges. Schutz besteht für den berechtigten Lenker und die Insassen des versicherten Fahrzeuges. Da man bei einem selbst verschuldeten Unfall keine Haftpflichtansprüche an sich selbst stellen kann und somit keine Ersatzleistung erhält, ist die Insassen-Unfallversicherung für den Lenker besonders wichtig. Weiters auch für jene Unfälle, bei denen ein Schuldiger nicht festgestellt werden kann (bei Fahrerflucht des Schuldigen).
3. Kaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Hier unterscheidet man zwischen Teil- und Vollkasko. Der Unterschied liegt im Deckungsumfang und damit natürlich auch in der Höhe der Prämie.
Die Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die zum Beispiel durch Sturm oder Hagel entstehen. Sie schützt auch bei Diebstahl, Wildunfällen (= Zusammenstoß mit Haar- oder Federwild) oder Steinschlag.
Die Vollkasko bietet einen umfangreicheren Schutz. Zusätzlich zu den Schäden der Teilkasko deckt sie Schäden ab, die bei einem Unfall unabhängig vom Verschulden oder durch böse Absicht fremder Personen entstanden sind.
Beispiel: Parkschaden und Vandalismus.
7 Fälle, in denen KFZ-Insassenversicherung im Vergleich zur KFZ-Haftpflicht zahlt
- Die Versicherung bezahlt ohne Rücksicht auf ein Verschulden des Versicherten. Gedeckt ist demnach auch grobe Fahrlässigkeit. Ausnahmen sind in der Regel Trunkenheit am Steuer, unbefugte Benutzung oder Fahrerflucht, hier können je Fall bis zu 5.000 € vom Fahrer regressiert werden. Bei Vorsatz ist der Versicherer leistungsfrei, d.h. er muss keine Kosten übernehmen.
- Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zu anderen Versicherungen.
- Im Todesfall wird die Versicherungssumme an eine von dir bestimmte Person (= den Bezugsberechtigten) ausbezahlt.
- Ausbezahlt wird wie bei einer normalen privaten Unfallversicherung bei Dauerinvalidität oder Tod. Zusätzlich haben Lenker und Insassen Anspruch auf Schmerzensgeld, Verunstaltungsentschädigung, Heilkosten, Pflegekosten und Umbaukosten der Wohnstätte. Auch medizinische Sachverständigenkosten, sowie Begräbniskosten sind hierbei vom Versicherungsschutz gedeckt.
- Behandlungskosten der Unfallfolgen werden weitergetragen und die Kosten des Heilverfahrens sind bis zur versicherten Höchstsumme gedeckt.
- Auch Rückholkosten aus dem europäischen Ausland sind bis zu einem bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme in der Regel gedeckt.
- Unabwendbare Ereignisse wie zum Beispiel Wildunfälle – vor allem im Herbst herrscht hier eine erhöhte Gefahrenquelle bei Dämmerung und Dunkelheit. Springt ein Reh einem vor den Wagen, erhält man allenfalls von der Kaskoversicherung den Schaden am Wagen ersetzt. Die KFZ-Haftpflicht deckt Schäden durch derartige Kollisions-Unfälle mit Haarwild nicht. Zu dieser Kategorie zählen etwa Rehe, Hasen, Füchse oder Wildschweine. Daher bleiben auch verletzte Insassen mit der KFZ-Haftpflicht hier auf der Strecke.
Fazit zur KFZ-Insassenunfallversicherung
Die oben geschriebenen Szenarien verdeutlichen, dass es häufig zu Unfällen kommen kann, bei denen eine Insassenversicherung sinnvoll ist.
Auch in Fällen der Überversicherung spricht für die Insassenunfallversicherung, dass die Leistung zusätzlich zu anderen Versicherungen erfolgt. Denn normalerweise wird im Versicherungswesen bei Doppelversicherung natürlich nicht doppelt gezahlt.
Die Versicherung kann zudem nur für den Lenker oder auch für Mitfahrer abgeschlossen werden. Wenn du nun also nur die Versicherungslücke für dich selbst als Fahrer decken möchtest, ist dies natürlich auch möglich.
Hier noch einmal zusammengefasst:
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- 29.03.2019
- von Alexandra
Alexandra
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